PFLEGEREFORM
Essen, 24. September 2007
Anlässlich der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zum Pflege-Weiterentwicklungs-gesetz (PfWG) am 24. September 2007 in Bonn hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) eine Stellungnahme zu den Regelungen vorgelegt, die die Medizinischen Dienste betreffen.
Der MDS begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Intensivierung der Prüftätigkeit des MDK und die Einführung der Regelprüfungen durch den MDK im Abstand von drei Jahren bewertet der MDS positiv, weil sie die bisherige Prüffrequenz des MDK verbessert.
Falsch ist aus Sicht des MDS jedoch die Absicht des Gesetzgebers, den Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit zu eröffnen, anstelle der MDK-Prüfungen eigene Prüfzertifikate in Auftrag geben zu können. Zertifizierungen sind ein Instrument des internen Qualitätsmanagements. Sie können aus Sicht des MDS nicht die externe Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK ersetzen.
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MDS
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