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ANHÖRUNG GESUNDHEITSAUSSCHUSS

MDS: Transparenz in der Pflege erhöhen

Essen, 20. Juni 2007

Die Erfahrungen aus den Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zeigen, dass die Pflege nach wie vor strukturelle Qualitätsprobleme hat und dass diese Probleme nicht auf einige wenige Einzelfälle beschränkt sind. „Deshalb plädieren wir nachdrücklich dafür, anlassbezogene Einzelfallprüfungen sowie Stichprobenprüfungen – unangemeldet wie angemeldet – in vollem Umfang beizubehalten“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2007 in Berlin zu Fragen der Entbürokratisierung und der Weiterentwicklung von Qualität und Transparenz in der Pflege.
Weiter sprach sich der MDS-Chef dafür aus, die Ergebnisse der MDK-Prüfungen in einer für Laien verständlichen Form zu veröffentlichen und damit die Transparenz in der Pflege zu verbessern. Den Betroffenen und ihren Angehörigen werde damit die Möglichkeit gegeben, sich bei einer Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung nicht nur an den Kosten, sondern auch an Qualitätskriterien zu orientieren. Außerdem könnten von der Veröffentlichung Impulse für einen Qualitätswettbewerb zwischen den Pflegeeinrichtungen ausgehen.

Den häufig vorgebrachten Vorwurf, durch die Zuständigkeit vor allem von Heimaufsicht und MDK für die Prüfung der Pflegeeinrichtungen komme es oft zu Doppel- oder gar Mehrfachprüfungen, wies Pick zurück. „Die aktuellen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die seit dem 1. Januar 2006 in Kraft sind, stellen die Prozess- und Ergebnisqualität in den Mittelpunkt der MDK-Prüfungen. Um die Ergebnisqualität zu erfassen, werden zehn Prozent der Pflegebedürftigen, die in einer Einrichtung leben, in die Prüfung einbezogen. Gleichzeitig haben wir Aspekte der Strukturqualität aus dem Prüfkatalog entfernt, um die Prüfinhalte des MDK von denen der Heimaufsicht abzugrenzen.“ Damit hätten die MDK bereits eine wesentliche Forderung des Runden Tisches Pflege umgesetzt. Darüber hinaus sei die Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht in den vergangenen Jahren so ausgebaut worden, dass 2006 bereits rund die Hälfte der Qualitätsprüfungen in Kooperation mit der Heimaufsicht durchgeführt worden seien.

Möglichkeiten, die Pflege zu entbürokratisieren, sieht der Medizinische Dienst zum Beispiel bei den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
(§ 80a SGB XI) und bei den Leistungs- und Qualitätsnachweisen
(§ 113 SGB XI). „Im Übrigen sind aber Zweifel angebracht, dass durch Maßnahmen der Entbürokratisierung Ressourcen in einem solchen Umfang freigesetzt werden, dass die Qualität der Pflege für die Bewohner tatsächlich spürbar und für die Prüfinstitutionen messbar verbessert wird“, sagte Pick. Auf viele der vermeintlich überbordenden bürokratischen Anforderungen könne aus fachlicher Sicht nicht verzichtet werden.

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