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GESUNDHEITSREFORM

MDS legt Stellungnahme zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vor

Essen, 06. November 2006

Anlässlich der Anhörung des Deutschen Bundestages zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) am 6. November 2006 in Berlin hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenversicherung e.V. (MDS) eine Stellungnahme zu den Regelungen vorgelegt, die die Medizinischen Dienste betreffen.

Der MDS begrüßt, dass in dem aktuellen Entwurf zum GKV-WSG ein Teil der Anliegen der Medizinischen Dienste berücksichtigt wird. Hierzu gehört die Änderung der Regelungen für die Umlageerhebung. Sie soll künftig nach dem Wohnortprinzip erfolgen, was einer langjährigen Forderung der Medizinischen Dienste entspricht. Positiv bewertet er auch die im Entwurf vorgesehene Konkretisierung der Beratungs- und Koordinierungsfunktion des MDS in § 282 Abs. 1 und 2. Darüber hinausgehend spricht sich der MDS dafür aus, die Richtlinienkompetenz des MDS in einem zu ergänzenden Abs. 3 zu konkretisieren.

Kritisch setzt sich der MDS mit den geplanten Neuregelungen zur Nutzerfinanzierung von allgemeinen Beratungsleistungen auseinander, die in 275 Abs. 4 genannt werden. Damit soll die bisherige Finanzierung dieser Aufgaben aus Umlagemitteln abgelöst werden. Der MDS hält eine Nutzerfinanzierung bei Aufträgen, die im Wettbewerb erteilt werden, für sachgerecht. Aufträge hingegen, die Krankenkassen oder ihre Verbände gemeinsam und einheitlich an den Medizinischen Dienst vergeben, sollten auch künftig gemeinschaftlich finanziert werden.

Grundsätzlich positiv bewertet der MDS eine zeitnahe Prüfung von Krankenhausabrechnungen ebenso wie das in der Begründung zum Ausdruck gebrachte Anliegen, das Instrument der Stichprobenprüfung stärker zu nutzen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines "Sanktionsbetrages" von 100 Euro, den eine Krankenkasse entrichten soll, wenn die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, bewertet der MDS allerdings kritisch. Die bisherigen Prüfungen durch die Medizinischen Dienste belegen bereits heute eine sehr gute Fallauswahl durch die Krankenkassen. In weit mehr als 40 Prozent der geprüften Fälle haben die MDK Fehlkodierungen festgestellt. Darüber hinaus tragen die Erfahrungen aus den Prüfungen jener Fälle, die nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führen, zur Verbesserung des DRG-Abrechnungssystems bei. Insofern spricht sich der MDS dafür aus, auf den geplanten "Sanktionsbetrag" zu verzichten.

In der rechten Spalte können Sie die Stellungnahme des MDS als PDF-Datei downloaden.



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