INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Essen, 13. September 2006
Viele Augenärzte empfehlen ihren Versicherten eine Früherkennungsuntersuchung auf Glaukom ("Grüner Star"). Sie soll die häufigste Glaukom-Form, das Offenwinkel-Glaukom und seine Varianten, erkennen. Versicherte ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung erhalten diese Untersuchung jedoch nicht als Leistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse, sondern müssen sie als so genannte individuelle Gesundheitsleistung selbst zahlen. Der MDS hat im September ein neues Infoblatt zur Früherkennung des Glaukoms veröffentlicht, das über die derzeitigen Erkenntnisse zum möglichen Nutzen und Schaden einer solchen augenärztlichen Früherkennung Auskunft gibt.
Bisher ist nicht belegt, dass eine Glaukom-Früherkennung mit nachfolgender Behandlung das Erblindungsrisiko tatsächlich reduziert. Die Angst zu erblinden ist aber für viele Versicherte die entscheidende Motivation, sich für ein Glaukom-Screening zu entscheiden. Außerdem wird eine Früherkennungsuntersuchung bei einer Person durchgeführt, die bisher keinerlei spezifische Beschwerden hat. Es ist aber bisher nicht bekannt, wie zuverlässig die Diagnose Glaukom durch die genannten Untersuchungen in einem solchen Fall gestellt wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt eine Glaukomuntersuchung immer dann, wenn ein begründeter Verdacht oder ein individuell erhöhtes Risiko für ein Glaukom vorliegen. Außerdem kommt sie für eine Glaukom-Untersuchung auf, wenn im Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff am Auge ein Glaukom ausgeschlossen werden muss und bei einem bekannten Glaukom zur Kontrolle.
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Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Silke Thomas
Bereich Evidenzbasierte Medizin
silke.thomas@mds-ev.com
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