DIAGNOSTIK
Essen/Münster/Gelsenkirchen, 20. November 2007
Gemeinsame Presseerklärung
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), Essen
und
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, Münster
Alle medizinischen Verfahren zur Diagnostik und Behandlung sollten nach gleichen Qualitätsstandards bewertet werden – und zwar unabhängig davon, ob sie vom niedergelassenen Arzt oder von einem Arzt oder einem Ärzteteam im Krankenhaus durchgeführt werden. Das forderten der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe auf einem gemeinsamen Diskussionsforum zu aktuellen sozialmedizinischen Fragen am 20. November in Gelsenkirchen.
Bevor ein Verfahren oder ein medizinisches Produkt in der ambulanten Versorgung angewendet werden darf, muss sein Nutzen durch Studien nachgewiesen sein. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für einen positiven Beschluss des Gemeinsamen Bundes¬ausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) über die flächen¬deckende Einführung. Erst dann darf der niedergelassene Arzt das Verfahren anwenden oder verordnen.
Im Rahmen der Zulassung von Arzneimitteln wird die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft, der G-BA konkretisiert die Wirtschaftlichkeit und den Nutzen. Anders im Krankenhaus: Im stationären Sek¬tor ist prinzipiell alles erlaubt, was medizinisch machbar ist - außer es ist ausdrücklich verboten (Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt). Dieses Vorgehen birgt jedoch die Gefahr, dass die GKV Verfahren über Jahre bezahlt, die ihren Nutzen noch nicht bewiesen haben oder die sogar ein höheres Risiko mit sich bringen als vergleich¬bare Behandlungsarten. "Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass die Bewertung von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden uneinheitlich ist, je nachdem, ob sie im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich angewandt werden", sagte Dr. Holger Berg, Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe.
Patienten müssen vor ungeprüften Verfahren geschützt werden
"Bei den unterschiedlichen Regelungen für den niedergelassenen Bereich und für das Krankenhaus hat sich der Gesetzgeber von der Intention leiten lassen, dass im Krankenhaus zuverlässige Erkenntnisse über neue Verfahren und Behandlungsmethoden gefördert werden sollten. Dies leisten Krankenhäuser aber nur in Ausnahmefällen", erklärte Prof. Jürgen Windeler, stellvertretender Geschäftsführer und Leitender Arzt des MDS. Außerdem hätten sich in der Vergangenheit neue Behandlungsmethoden und diagnostische Vorgehensweisen, Arzneimittel und Medizinprodukte in der praktischen Anwendung nicht immer bewährt. Es sei daher auch notwendig, Patienten vor ungeprüften Innovationen zu schützen. Windeler forderte, dass im Krankenhaus eingesetzte neue Methoden, Arzneimittel und Medizinprodukte denselben Bewertungsstandards wie im ambulanten Sektor unterliegen sollten.
In dem gemeinsamen Diskussionsforum der beiden Sozialmedizinischen Expertengruppen „Arzneimittelversorgung“ und „Methoden- und Produktbewertung“ wurden diese und weitere aktuelle sozialmedizinische Themen engagiert diskutiert. Beiträge hierzu lieferten u. a. Prof. Dr. Peter Sawicki, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) und Dr. jur. Ernst Hauck, Richter am Bundessozialgericht.
Ihre Ansprechpartner:
MDS
Christiane Grote
Lützowstr. 53
45141 Essen
Tel.: 0201 8327-115
c.grote@mds-ev.de
MDK Westfalen-Lippe
Dr. Martin Rieger
Burgstr. 16
48151 Münster
Tel.: 0251 5354-254
MRieger@mdk-wl.de
Abstracts der Veranstaltung