REHABILITATION
Berlin / Essen, 07. März 2005
Die medizinische Rehabilitation gehört seit 30 Jahren zu den originären Aufgaben der Gesetz-lichen Krankenversicherung. Die GKV hat dabei ein immer größeres Aufgabenspektrum übernommen, z.B. die Erweiterung von der stationären zur ambulanten Rehabilitation und von der krankheitsgruppen-spezifischen zur indikationsübergreifenden Rehabilitation.
Bei einem Sozialmedizinischen Expertenforum, zu dem der Medizinische Dienst der Spitzenver-bände der Krankenkassen e.V. (MDS) eingeladen hatte, wurde am 7. März in Berlin bilanziert, diskutiert und Denkanstöße für die kommenden Jahre gegeben. Rund 100 Teilnehmer waren zu dieser Veranstaltung angereist, überwiegend Ärzte, Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sowie Krankenkassen-Mitarbeiter.
Zwischenbilanz der vergangenen 10 Jahre:
Unter Nutzung neuer Klassifikationskonzepte wurde die Rehabilitation weiterentwickelt. Dies findet seinen Ausdruck unter anderem in den Rehabilitations-Richtlinien nach § 92 SGBV, die am 01.04.2004 in Kraft traten, außerdem in der aktuellen Entwurfsfassung der Begutachtungs-richtlinien Vorsorge / Rehabilitation der Spitzenverbände der Krankenkassen, in die auch eine Begutachtungshilfe geriatrische Rehabilitation integriert wurde.
Des Weiteren wurden Qualitätssicherungsprogramme in stationären Rehabilitations-Einrich-tungen etabliert, Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation (Krankheitsgruppen – spezifisch und geriatrisch) entwickelt und Anforderungsprofile für Leistungen der medizinischen Rehabilitation in Mutter-Kind-Einrichtungen erarbeitet. Zudem wurde ein Kriterienkatalog zur Definition und Indikation von Frührehabilitationen im Krankenhaus erstellt.
Ausblick auf künftige Aufgaben – insbesondere aus dem Blickwinkel der GKV:
Künftig ist aus Sicht der Veranstaltungsteilnehmer vor allem eine höhere Bedarfsgerechtigkeit der Rehabilitation durch konsequentere Flexibilisierung und Individualisierung erstrebenswert. Außerdem sollte die Effektivität und Effizienz der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhöht werden; dies kann durch eine bessere Integration des Versorgungssektors medizinische Rehabilitation in das gesamte medizinische Versorgungssystem (Prävention und Kuration) sowie durch eine Lösung der Schnittstellenprobleme (sektor-träger-einrichtungsbedingte „Egoismen“) innerhalb des Versorgungssektors medizinische Rehabilitation erfolgen.
Wünschenswert ist auch eine stärkere Einbeziehung der Rehabilitation in Integrierte Versor-gungsverträge. Zudem soll durch eine konsequente Umsetzung der Rehabilitations-Richtlinien bzw. der Begutachtungsrichtlinien Vorsorge und Rehabilitation die Qualität der Begutachtung und Leistungserbringung weiter erhöht werden. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung wollen durch patientenorientierte Begutachtungen und eine konzeptuelle Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation auch künftig aktiv dazu beitragen.
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