AMBULANTE VERSORGUNG
Essen, 27. März 2003
"Obwohl sich die Qualität der ambulanten ärztlichen Versorgung insgesamt auf einem hohen Niveau bewegt, gibt es in einigen Bereichen wie der Hormonersatz- und Demenztherapie erhebliche Qualitätsdefizite". Das erklärte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), auf der Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) "Die Qualität in der ambulanten Versorgung" in Berlin. "Um diese Defizite beheben zu können, müssen Krankenkassen und Ärzteschaft ihre gemeinsamen Aktivitäten in der Qualitätssicherung ausbauen", forderte Pick.
Die Qualität in der Versorgung von Patientinnen und Patienten bildet im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform einen wichtigen Eckpunkt. Der Gesetzgeber strebt zudem mehr Vertragswettbewerb an. Dazu Pick: "Sinnvoll ist eine Aufrüstung der Institutionen der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, denn durch sie konnte im Bereich der Qualitätssicherung bereits viel Positives auf den Weg gebracht werden. Ob das von der Politik vorgeschlagene Deutsche Zentrum für Qualität in der Medizin bessere Ergebnisse erzielen kann, ist zweifelhaft".
Der aktuelle Stand medizinischer Erkenntnisse müsse zudem verstärkt in die niedergelassenen Arztpraxen gebracht und dadurch die Qualität der Leistungserbringung verbessert werden. "Hier können Aktivitäten der gemeinsamen Selbstverwaltung entscheidend dazu beitragen, die Verantwortung für die Qualität auf eine breite Basis zu stellen", erklärte Pick.
Insgesamt müsse in der Qualitätssicherung verstärkt auf Anreizsysteme gesetzt werden, anstatt bürokratische Kontrollen aufzubauen. "Für die Akteure in der ambulanten ärztlichen Versorgung muss es sich lohnen, gute qualitätsgesicherte Medizin zu leisten", sagte Pick. "Dabei kommt es bei der Entwicklung von Leitlinien auf eine stärkere Orientierung an den Belangen und Bedingungen der niedergelassenen Ärzte an, vor allem im Hinblick auf Umsetzbarkeit. Außerdem ist der Patient stärker in die Qualitätssicherung einzubeziehen, da er schließlich Anspruch auf eine angemessene Behandlung nach aktuellem Wissensstand hätte".
Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung, indem er Grundsatzgutachten und Expertisen für die Ausschüsse der gemeinsamen Selbstverwaltung erstellt und die Vertreter der Krankenkassen in diesen Ausschüssen berät. Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes arbeiten darüber hinaus in Gremien der GKV zu Qualitätssicherungsfragen mit, bewerten neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und prüfen im Auftrag der Krankenkassen vorliegende Leistungsanträge zur Rehabilitation, Hilfsmittel und Arzneiversorgung.