PFLEGEDEFIZIT
Essen, 04. April 2001
Als notwendigen und richtigen Schritt zum Schutz der Pflegebedürftigen bewertet der Medi-zinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) die in den Gesetzent-würfen zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und zur Novellierung des Heimgesetzes vor-gesehene Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung und zur Absicherung einer umfas-senden Qualitätsprüfung. Die Erfahrungen der Medizinischen Dienste (MDK) aus 7.600 Qualitätsprüfungen bundesweit belegten, dass nicht selten erhebliche Qualitätsdefizite in der Pflege festgestellt werden.
"Obwohl die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen eine akzeptable Pflege bietet, trifft der MDK immer wieder auf erhebliche Pflegedefizite bis hin zu einer gefährlichen Pflege, die mit einer akuten Gefährdung des Pflegebedürftigen verbunden ist," erklärte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, anlässlich der gemeinsamen Anhörung des Gesundheitsausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April in Berlin. "Daher brauchen wir neben einem umfas-senden Qualitätsmanagement durch die Einrichtungen selbst wirksame externe Qualitäts-prüfungen, um Pflegebedürftige vor Qualitätsmängeln und ihren Folgen zu schützen."
Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz die Prüfkompetenzen des MDK uneingeschränkt erhalten bleiben und die Prüfbefugnisse ausdrücklich abgesichert und ausgebaut werden. Gemäß den im Gesetz-entwurf vorgesehenen Regelungen kann der MDK künftig routinemäßig tagsüber Qualitäts-prüfungen sowohl angemeldet als auch ohne vorhergehende Ankündigung durchführen. Bei entsprechendem Anlass sind auch nächtliche Prüfungen möglich.
Die Bemühungen vieler Einrichtungen, sich zertifizieren zu lassen, bewertete Pick positiv. Die Erfahrungen der Medizinischen Dienste zeigten aber, dass Zertifikate und Gütesiegel im Augenblick noch keine Garantie für gute Pflege und Betreuung seien. "Wir halten es daher für richtig, dass im Gesetzentwurf Qualitätsprüfungen auch bei Vorlage von Leistungs- und Qualitätsnachweisen weiter möglich sind."
Nach den Erfahrungen der Medizinischen Dienste bestehen häufig Qualitätsmängel in der Dekubitusversorgung, in der Ernährung und der Flüssigkeitsversorgung sowie beim Umgang mit Medikamenten. Darüber hinaus sei die Pflege tendenziell passivierend, was sich in einem übermäßigen Einsatz von Inkontinenzhilfen und in einem leichtfertigen Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen zeige.