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PFLEGEQUALITÄT

Medizinischer Dienst: Qualität und Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen verbessern

Berlin / Essen, 31. August 2000

MDK legt Forderungen an ein Pflege-Qualitätssicherungsgesetz vor - Externe Qualitätsprüfungen unverzichtbar

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Gesundheit, die Qualitätssicherung in der Pflege zu verbessern und die Qualität in der Pflege zu stärken. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus mehr als 4.000 Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste (MDK) bundesweit belegten, dass Qualitätsdefizite in der Pflege keine Einzelfälle seien. "Qualitätssicherung darf daher nicht bei der Sicherung des derzeitigen Qualitätsniveaus stehen bleiben, vielmehr muss es darum gehen, die Pflegequalität weiter zu entwickeln", forderte der Vorstandsvorsitzende des MDS, Gert Nachtigal, anlässlich des MDS-Expertenforums "Die Zukunft der Qualitätssicherung — Was bringt das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz?" in Berlin.

Qualitätsdefizite würden in der Dekubitusprophylaxe und —therapie, der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und beim Umgang mit Medikamenten festgestellt. Darüber hinaus sei die Pflege häufig tendenziell passivierend, was sich in einem nicht sachgerechten Einsatz von Inkontinenzhilfen und einem Übermaß an freiheitseinschränkenden Maßnahmen äußert. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, sprach sich angesichts dieser Missstände für ein umfassendes Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen aus. Vehement wandte sich Pick gegen For-derungen von Verbänden der Einrichtungen, die Gesetzentwürfe zur Qualitätssicherung zurückzuziehen und damit auf das Gesetzesvorhaben zu verzichten. Der Schutz der Pflegebedürftigen erfordere einen Ausbau der Qualitätssicherung.

Nach Auffassung der Medizinischen Dienste muss die Verpflichtung der Einrichtungen zur internen Qualitätssicherung im Mittelpunkt aller Qualitätssicherungsaktivitäten stehen. "Die Umsetzung muss aber durch externe Prüfungen des MDK und der Heimaufsicht flankiert werden", betonte Pick. "Sowohl anlassbezogene Prüfungen wie auch Stichprobenprüfungen müssen auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben." Zum Schutz der Pflegebedürftigen sei es außerdem erforderlich, Prüfungen unangemeldet und auch in der Nacht durchzuführen.

Die Bemühungen vieler Pflegeeinrichtungen, sich zertifizieren zu lassen, bewertete Pick positiv. Dies könne ein Beitrag zur Qualitätssicherung sein — unter der Voraussetzung, dass die Zertifizierung nach einheitlichen Kriterien und durch akkreditierte Qualitätsprüfer erfolge. "Im Augenblick sind Gütesiegel nicht unbedingt ein Garant für eine gute Pflege und Betreuung."

Darüber hinaus sprach sich der Medizinische Dienst dafür aus, die Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht zu intensivieren. Es sei sinnvoll, die pflegefachliche Kompetenz der Medizinischen Dienste mit der hoheitsrechtlichen Funktion der Heimaufsicht zu verknüpfen. Gemeinsame Prüfungen seien vor allem dann geboten, wenn Hinweise auf schwerwiegende Mängel bestünden. In Zukunft sollen dazu gemeinsame Prüfungen von MDK und Heimaufsicht ermöglicht und der Datenaustausch verbessert werden.

Abschließend äußerte Pick die Erwartung, dass in dem Entwurf zu einem Pflege-Qualitäts-sicherungsgesetz, den die Bundesregierung nach der Sommerpause vorlegen will, die Kom-petenzen der Medizinischen Dienste zur Durchführung externer Prüfungen in vollem Umfang erhalten bleiben. "Unter anderem hieran wird sich zeigen, wie ernst es der Bundesregierung mit der Förderung der Pflegequalität tatsächlich ist."


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