PFLEGEQUALITÄT
Essen, 06. Juli 2000
Gemeinsame Presseerklärung
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatz-Kassen- Verband e.V., Siegburg
Referentenentwurf des BMG setzt falsche Akzente
Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) und die Ersatz-kassenverbände VdAK/AEV für die Spitzenverbände der Pflegekassen begrüßen grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, die Qualität in der Pflege zu stärken und zu verbessern. Allerdings bezweifeln sie, ob mit dem Referentenentwurf eine deutliche Verbesserung der Pflegequalität erreicht werden kann. Darüber hinaus werde der Handlungsspielraum der Selbstverwaltung deutlich eingeschränkt und der Verwaltungsaufwand mit Detailregelungen erhöht. Deshalb fordern MDS und Ersatzkassenverbände deutliche inhaltliche Nachbesserungen des Entwurfs zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz.
Maßnahmen zur Stärkung der internen Qualitätssicherung (z. B. durch Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen zu internen Qualitätssicherungsmaßnahmen) seien zu begrüßen, sie dürften aber keinesfalls zu Lasten der externen Qualitätssicherung gehen. In dem Referentenentwurf sei z.B. vorgesehen, Qualitätsprüfungen unter Verantwortung der Trägerverbände zuzulassen — und zwar an Stelle der Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MDK). Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS), erklärte hierzu: "Wir betrachten es als eine verfehlte Weichenstellung, wenn zugleich Teile der externen Qualitätssicherung auf die Trägerverbände verlagert werden und damit die Grenze zwischen interner und externer Qualitätssicherung verwischt wird." Die an sich richtige Annahme, dass Pflegequalität nicht dauerhaft von außen in die Einrichtungen hinein kontrolliert werden könne, werde bei weitem überstrapaziert, wenn eine externe Qualitätsprüfung zu einer internen Veranstaltung umfunktioniert werde, so Pick.
Auch nach Auffassung von Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenver-bände VdAK/AEV, sei es nicht akzeptabel, dass die Prüfmöglichkeiten durch den MDK ein-geschränkt würden, wenn künftig Prüftermine vom MDK nicht nur angekündigt, sondern auch mit der Einrichtung vereinbart werden sollen. "Es ist Auftrag der Pflegekassen, die Pflegebedürftigen vor Qualitätsmängeln zu schützen und die Leistungsqualität kontinuierlich zu verbessern. Der MDK ist dazu die geeignete Instanz und dafür hoch qualifiziert. Das umfassende Recht der Pflegekassen auch zu unangemeldeten Qualitätsprüfungen durch den MDK muss daher im Gesetz klar fixiert werden", forderte Rebscher, "das sind wir gerade den Menschen schuldig, die wegen ihres Hilfebedarfs nicht mehr selbst dazu in der Lage sind".
Zur Verbesserung der internen Pflegequalität schlug Rebscher ein einheitliches Zertifikat für alle Einrichtungen vor, welches eindeutige Qualitätskriterien vergibt und damit auch die Vergleich-barkeit der Einrichtungen erhöht. Diese Transparenz sei im übrigen Voraussetzung für die rationale Wahl der Pflegeeinrichtung durch die Betroffenen. Beispielhaft wäre das bayerische Gütesiegel für Pflegeeinrichtungen, welches durch das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Gesundheit, von Fachleuten der Pflege- und Heimträgerverbände, des MDK, der Pflegekassen und der Heimaufsichtsbehörden vergeben werde.
Rebscher und Pick betonten, dass es darüber hinaus dringend geboten sei, die konkrete (externe) Qualitätskontrolle von Heimaufsicht einerseits und Pflegekassen, MDK und Sozial-hilfeträger andererseits besser aufeinander abzustimmen. Die nun anstehenden Gesetzge-bungsverfahren zur Novellierung beider Rechtsbereiche müssten dies z. B. durch gemeinsame Prüfungen von Pflegeheimen gewährleisten. An diesem Kriterium werde sich unter anderem das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens messen lassen müssen.
Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben in den vergangenen Jahren in 1.800 ambulanten und in ca. 2.200 stationären Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durch-geführt. Diese Prüfungen haben ein äußerst heterogenes Qualitätsniveau in den Pflegeein-richtungen offen gelegt. Nach einer Auswertung der Medizinischen Dienste aus dem Jahr 1999 bestehen Defizite insbesondere bei der Umsetzung des Pflegeprozesses und von Pflegekonzep-ten in die Pflegepraxis. Darüber hinaus zeigen sich Defizite in der Qualifikation der verantwort-lichen Pflegefachkräfte und bei der Aktualisierung des pflegefachlichen Wissens durch Fort-bildung. Besondere Problembereiche sind die Dekubitusprophylaxe und -therapie sowie die Ernährung und die ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit - mit der Folge, dass es nicht selten zu Unterernährung oder Austrocknung kommt, die wiederum eine medizinische Akutversorgung notwendig machen kann. In vielen Einrichtungen werden die Ressourcen der Bewohner und Bewohnerinnen nicht erhalten oder aktiviert, sondern im Interesse eines reibungslosen und schnellen Arbeitsablaufs wegen nicht vorhandener Planungsvorgaben deaktiviert bzw. "passiviert".