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PFLEGEQUALITÄT-MDK-PRÜFUNGEN

MDS: Mit überzogenen Forderungen sollen Qualitätsprüfungen der MDK in Misskredit gebracht werden – Gutachten der Hamburgischen Pflegegesellschaft wiederholt die altbekannte Kritik der Leistungserbringer

Essen, 20. Februar 2008

Seit Wochenbeginn kursieren in Pressemitteilungen Auszüge aus einem Gutachten, das sich mit der Qualität der MDK-Prüfberichte beschäftigt. Erstellt hat das Gutachten die iap-expert GmbH, dessen Geschäftsführer der Bremer Pflegewissenschaftler Stefan Görres ist. Dazu erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS): "Das von der Hamburgischen Pflegegesellschaft in Auftrag gegebene Gutachten überrascht uns weder vom Inhalt noch vom Zeitpunkt her. Im Grunde wiederholt es die bereits häufig vorgetragene Kritik der Leistungserbringerverbände. Neu ist lediglich, dass Pflegewissenschaftler einräumen, es gebe keine pflegewissenschaftlich fundierten Forschungsergebnisse. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist bewusst gewählt, um noch einmal auf das Gesetzgebungsverfahren zur Pflegereform Einfluss zu nehmen."

Das iap-Gutachten kommt zu dem Schluss, dass gegenwärtig "in Deutschland zur Messung von Ergebnisqualität keine wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. nennenswerten Forschungsergebnisse" vorlägen. "Diese Feststellung der Pflegewissenschaft zwölf Jahre nach Einführung der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst ist bedauerlich, darf aber nicht zu falschen Schlussfolgerungen verleiten. Paradox ist in diesem Zusammenhang die im Gutachten geforderte Konsequenz, dass der Medizinische Dienst (MDK) nur Kriterien einsetzen soll, die den strengen Maßstäben der Evidenzbasierung genügen, wenn diese Kriterien alle noch entwickelt und getestet werden müssen," so Pick.

Grundlage der MDK-Prüfung sind die "Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäbe", die von den Pflegekassen gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer unter Beteiligung der Pflegewissenschaft erarbeitet worden sind. Bei der Umsetzung haben sich die Medizinischen Dienste auf die bereits vorhandenen Expertenstandards der Pflegewissenschaft gestützt. "Die Stärke des MDK ist es, die pflegerische Versorgungsqualität fachlich fundiert zu erfassen und zu bewerten. Die Prüfkriterien des MDK basieren damit auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft und bieten eine geeignete Grundlage, die Qualität der Pflegeeinrichtungen abzubilden", erläuterte Pick. "Diese Grundlagen müssen – darauf weist auch das Gutachten hin - natürlich weiterentwickelt werden. Die Medizinischen Dienste sind die letzten, die sich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz verschließen."

Pflegerische Qualität wird erfasst
Im Zentrum der MDK-Qualitätsprüfungen stehen Kriterien, die die pflegerische Qualität der Einrichtung abbilden. Dabei geht es vor allem um den Umgang mit konkreten Pflegeproblemen und um die Erhebung des Pflegezustandes, also um die Versorgungsqualität, die bei den Pflegebedürftigen ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Dekubitusprophylaxe (Maßnahmen gegen das Wundliegen), die Kontrakturprophylaxe (Maßnahmen zur Erhaltung der Beweglichkeit), die Sturzprävention, der Umgang mit Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden oder Maßnahmen zur Ernährung und zur Flüssigkeitsversorgung.

"Zu fast allen dieser Themen liegen wissenschaftlich fundierte Expertenstandards vor, an denen wir uns orientieren. Wenn wir bei diesen grundlegenden und genuin pflegerischen Kriterien Versorgungsmängel erkennen, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, dann entspricht die Pflege nicht dem geforderten Standard. Darüber kann es keinen Dissenz geben. Im übrigen erfassen die MDK-Gutachter auch die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen durch Befragungen. Es macht allerdings keinen Sinn, Pflegequalität allein durch Bewohner-Befragungen zur Zufriedenheit und Lebensqualität erfassen zu wollen", betonte Pick. "Wer wie die Autoren des Gutachtens die Keule der methodischen Kritik schwingt, macht sich unglaubwürdig, wenn er im gleichen Atemzug empfiehlt, die Ergebnisqualität anhand von Zufriedenheitsbefragungen zu ermitteln. Dass dies allein kein Erfolg versprechender Weg ist, weiß jeder, der sich mit Methoden der Qualitätsbewertung in der Pflege beschäftigt. Pflegebedürftige und Angehörige haben ein Recht darauf zu wissen, ob zumindest die grundlegenden pflegerischen Anforderungen erfüllt sind.“

Der im letzten Jahr veröffentlichte zweite Pflegequalitätsbericht zeigt, dass in diesen Bereichen noch erhebliche Defizite und entsprechender Handlungsbedarf bestehen. Dies bestätigt sehr anschaulich auch das Projekt des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, auf der Pflegefachkräfte anonym Pflegefehler und Pflegedefizite beschreiben können. "Mehr als 150 Einträge in den ersten drei Monaten der Anlaufphase sprechen für sich", so Pick. "Die geschilderten Pflegeprobleme kommen aus der Praxis und sind zum Teil erschütternd. Sie können uns nur bestärken in dem Anliegen, die Qualität von Pflegeeinrichtungen transparent zu machen."


 

Ihre Ansprechpartnerin

MDS
Christiane Grote

Fachgebietsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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