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Zahlenkolonnen

Leistungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung

Jeder Versicherte, der bei seiner Pflegekasse eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden. Für die Soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung übernehmen die Medizinischen Dienste (MDK) diese Aufgabe. Konkret prüfen sie, ob jemand pflegebedürftig ist, und wenn ja, welche Pflegestufe vorliegt.

Daten aus diesen Begutachtungen führt der MDS in einer bundesweiten Statistik zusammen. Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben die Medizinischen Dienste über 18 Millionen Pflegebegutachtungen durchgeführt.

Darüber hinaus prüfen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen).

Tabelle 1 zeigt, wie viele Pflegebegutachtungen die Medizinischen Dienste im Jahr 2008 durchgeführt haben und auf welche beantragte Pflegeleistung (ambulant oder stationär) sie sich bezogen. Drei Viertel aller Begutachtungen betrafen Versicherte, die ambulante Pflege beantragt hatten bzw. ambulante Pflege erhielten.


 

Tabelle1:
Begutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2009
Beantragte Leistung  Anzahl Begutachtungen  in Prozent 
Ambulante Pflege  1.160.815  76,5 
Vollstationäre Pflege  349.089  23,0 
Pflege in vollstationären Einrichtungen
der Behindertenhilfe 
8.011  0,5 
Gesamt  1.517.915  100,0 

 

 

Erstbegutachtung - Höherstufungsbegutachtung - Widerspruchsbegutachtung


Bei den Begutachtungen werden drei Arten unterschieden: Erstbegutachtungen, Höher-stufungs-/Wiederholungsbegutachtungen und Widerspruchsbegutachtungen.

Zu den Erstbegutachtungen zählen alle Begutachtungen von Versicherten, die erstmals begutachtet werden sowie Begutachtungen von Antragstellern, bei denen in einer vorherigen Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden konnte.

Höherstufungsbegutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die bereits eine Pflegestufe haben und bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt haben. Wiederholungsbegutachtungen sind solche, bei denen der MDK-Gutachter eine wiederholte Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen hat, weil es wahrscheinlich ist, dass sich die Pflegestufe in absehbarer Zeit verändern wird.

Widerspruchsbegutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die gegen den Bescheid der Pflegekasse (Ergebnis der Begutachtung) einen Widerspruch eingelegt haben und deshalb erneut begutachtet werden.

Tabelle 2 zeigt die Verteilung der Begutachtungen auf diese Begutachtungsarten.

 

Tabelle2:
Begutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2009 nach Begutachtungsarten
Begutachtungsart  Anzahl  in Prozent 
Erstbegutachtungen  829.015  54,6 
Höherstufungs-/
Wiederholungsbegutachtungen 
583.095  38,4 
Widerspruchsbegutachtungen  105.805  7,0 
Begutachtungen insgesamt  1.517.915  100,0 

 

 

Begutachtungsergebnisse


 

Tabelle 3:
Ergebnisse von Erstbegutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2009 (in Prozent)
Beantragte
Leistung 
Pflege-
stufe I 
Pflege-
stufe II 
Pflege-
stufe III 
nicht pflege-
bedürftig 
Ambulante Pflege  49,8  13,3  2,7  34,2 
Stationäre Pflege  48,1  29,6  6,2  16,1 
Gesamt  49,5  15,9  3,3  31,3 

 

 

Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen


Neben den Pflegebegutachtungen führen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch. Die Prüfungen können aus einem konkreten Anlass - z.B. weil es Hinweise auf Mängel gab - (anlassbezogene Prüfung) oder aufgrund von Stichproben erfolgen. Wenn der MDK in einer Prüfung gravierende Mängel festgestellt hat, wird die Einrichtung eine Frist erhalten, bis zu der sie Mängel zu beseitigen hat. Der MDK kann wiederum prüfen, ob die Mängel beseitigt wurden (Evaluationsprüfung).

Bis Ende 2007 haben die Medizinischen Dienste knapp 37.000 Prüfungen durchgeführt und damit gut 77 Prozent aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mindestens einmal geprüft.

Die Zahl der Prüfungen im Jahr 2007 zeigt Tabelle 4. 

 

 

 

Tabelle 4: Pflege-Qualitätsprüfungen der MDK im Jahr 2007
Pflege-
einrichtung 
Anlass-
bezogene
Prüfung 
Stichproben-
prüfung 
Evaluations-
prüfung 
Gesamt 
ambulant  303  1.138  396  1.847 
stationär  659  958  675  2.330 
Gesamt  962  2.096  1.071  4.177 

 

Ihr Ansprechpartner

Alexander Wagner
Fachgebietsleiter Datenservice
und -vertrieb

a.wagner@mds-ev.com

Pflegebericht 2007-2008

Im Pflegebericht wertet der MDS die Daten aus den Pflegebegutachtungen der MDK aus

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Gesundheits-berichterstattung des Bundes (GBE)

Gemeinsame Aufgabe des Robert-Koch-Institutes und des Statistischen Bundes-amtes im Auftrag des BMG. Im Rahmen der GBE war der MDS am Schwerpunktbericht "Pflege" wesentlich beteiligt.
 

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