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Zahlenkolonnen

Leistungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung

Jeder Versicherte, der bei seiner Pflegekasse eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden. Für die Soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung übernehmen die Medizinischen Dienste (MDK) diese Aufgabe. Konkret prüfen sie, ob jemand pflegebedürftig ist, und wenn ja, welche Pflegestufe vorliegt.

Daten aus diesen Begutachtungen führt der MDS in einer bundesweiten Statistik zusammen. Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben die Medizinischen Dienste über 20 Millionen Pflegebegutachtungen durchgeführt.

Darüber hinaus prüfen die MDK im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen).

Tabelle 1 zeigt, wie viele Pflegebegutachtungen die Medizinischen Dienste im Jahr 2010 durchgeführt haben und auf welche beantragte Pflegeleistung (ambulant oder stationär) sie sich bezogen. Drei Viertel aller Begutachtungen betrafen Versicherte, die ambulante Pflege beantragt hatten bzw. ambulante Pflege erhielten.


 

Tabelle1:
Begutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2010
Beantragte Leistung  Anzahl Begutachtungen  in Prozent 
Ambulante Pflege  1.111.012  76,2 
Vollstationäre Pflege  337.221  23,2 
Pflege in vollstationären Einrichtungen
der Behindertenhilfe 
8.111  0,6 
Gesamt  1.456.344  100,0 

 

 

Erstbegutachtung - Höherstufungsbegutachtung - Widerspruchsbegutachtung


Bei den Begutachtungen werden drei Arten unterschieden: Erstbegutachtungen, Höher-stufungs-/Wiederholungsbegutachtungen und Widerspruchsbegutachtungen.

Zu den Erstbegutachtungen zählen alle Begutachtungen von Versicherten, die erstmals begutachtet werden sowie Begutachtungen von Antragstellern, bei denen in einer vorherigen Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden konnte.

Höherstufungsbegutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die bereits eine Pflegestufe haben und bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt haben. Wiederholungsbegutachtungen sind solche, bei denen der MDK-Gutachter eine wiederholte Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen hat, weil es wahrscheinlich ist, dass sich die Pflegestufe in absehbarer Zeit verändern wird.

Widerspruchsbegutachtungen sind Begutachtungen von Versicherten, die gegen den Bescheid der Pflegekasse (Ergebnis der Begutachtung) einen Widerspruch eingelegt haben und deshalb erneut begutachtet werden.

Tabelle 2 zeigt die Verteilung der Begutachtungen auf diese Begutachtungsarten.

 

Tabelle2:
Begutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2010 nach Begutachtungsarten
Begutachtungsart  Anzahl  in Prozent 
Erstbegutachtungen  792.964  54,5 
Höherstufungs-/
Wiederholungsbegutachtungen 
566.837  38,9 
Widerspruchsbegutachtungen  96.543  6,6 
Begutachtungen insgesamt  1.456.344  100,0 

 

 

Begutachtungsergebnisse


 

Tabelle 3:
Ergebnisse von Erstbegutachtungen der MDK für die Soziale Pflegeversicherung im Jahr 2010 (in Prozent)
Beantragte
Leistung 
Pflege-
stufe I 
Pflege-
stufe II 
Pflege-
stufe III 
nicht pflege-
bedürftig 
Ambulante Pflege  50,8  12,6  2,6  34,0 
Stationäre Pflege  49,1  28,6  6,2  16,1 
Gesamt  50,5  15,2  3,2  31,1 

 

Ihr Ansprechpartner

Alexander Wagner
Fachgebietsleiter Datenservice
und -vertrieb

a.wagner@mds-ev.com

Pflegebericht 2007-2008

Im Pflegebericht wertet der MDS die Daten aus den Pflegebegutachtungen der MDK aus

» als PDF-Datei (0,50 MB)

Bericht Pflege-begutachtungen 2009

» als PDF-Datei (0,79 MB)

Gesundheits-berichterstattung des Bundes (GBE)

Gemeinsame Aufgabe des Robert-Koch-Institutes und des Statistischen Bundes-amtes im Auftrag des BMG. Im Rahmen der GBE war der MDS am Schwerpunktbericht "Pflege" wesentlich beteiligt.
 

» zur Gesundheits-berichterstattung


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