PFLEGEQUALITÄT
Essen, 30. Januar 2009
Um die Interessen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu stärken, hat der Gesetzgeber mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) für mehr Transparenz im Pflegemarkt gesorgt: Die Leistungen der Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität müssen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht werden. Seit dem 1. Juli 2009 bilden die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen die Grundlage für die Ermittlung und Veröffentlichung von Pflegenoten.
Transparenzvereinbarungen regeln die Veröffentlichung
Welche Ergebnisse veröffentlicht werden und nach welchen Kriterien die Einrichtungen bewertet werden, haben der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen, die überörtlichen Sozialhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände in gemeinsamen Verhandlungen mit den Verbänden der Leistungserbringer festgelegt. Hieran war der MDS beteiligt. Diese Details der Veröffentlichung sind in den so genannten Transparenzvereinbarungen geregelt – jeweils getrennt für die ambulante und die stationäre Pflege.
Die Transparenzvereinbarungen enthalten die Kriterien, die geprüft und deren Ergebnisse veröffentlicht werden müssen. Außerdem beinhalten sie die Systematik, nach der die Kriterien zu bewerten sind und regeln, wie die Prüfergebnisse im Detail darzustellen sind. Darüber hinaus ist in den Transparenzvereinbarungen festgelegt, wie viele Pflegebedürftigen die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter pro Einrichtung körperlich untersuchen. Dies sind in der Regel zehn Prozent der Pflegebedürftigen, mindestens aber fünf Personen. Dabei sollen die Pflegestufen entsprechend ihrer in der Einrichtung vorhandenen Anzahl in der Stichprobe repräsentiert sein.
Bewertung der Pflegequalität in Form von Noten
Die Transparenzvereinbarungen sehen vor, dass die Qualität eines Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes in Form von Noten bewertet wird – ähnlich den Schulnoten. Die Notenskala reicht von 1 (Sehr gut) bis 5 (Mangelhaft). Die Noten werden mit einer Stelle nach dem Komma dargestellt. Die Pflegeeinrichtung erhält eine Gesamtnote und außerdem Noten für vier Qualitätsbereiche (ambulant drei Beriche, stationär vier Bereiche). Dazu kommt eine Note, die sich aus der Befragung der Bewohner eines Pflegeheimes bzw. der vom Pflegedienst betreuten Pflegebedürftigen ergibt. Alle diese Noten werden veröffentlicht. Die Noten ergeben sich aus der Bewertung von Einzelkriterien, die ebenfalls veröffentlicht werden.
Grundlage der Noten sind die Ergebnisse der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder von anderer gleichwertiger Prüfungen. Vom 1. Juli 2008 bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle etwa 11.500 ambulanten und 11.000 stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.
Um die Gesamtnote einer Einrichtung einordnen und bewerten zu können, wird außerdem der Vergleichswert und die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen aus dem jeweiligen Bundesland veröffentlicht. Erst damit kann beurteilt werden, ob eine Einrichtung überdurchschnittlich oder unterdurchschnittlich arbeitet.
Ihre Ansprechpartnerin
MDS
Christiane Grote
Fachgebietsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0201 8327-115
Fax: 0201 8327-3115
c.grote@mds-ev.de
Presseverteiler
Gern nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Schicken Sie dafür eine E-Mail mit Ihren Redaktionsdaten an:
Die Transparenz-Vereinbarung für die stationäre Pflege mit Anlagen
Die Transparenz-Vereinbarung für die ambulante Pflege mit Anlagen