KOSTEN DER MDK-QUALITÄTSPRÜFUNGEN
Essen, 24. Februar 2009
Als einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen bezeichnet Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, die vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vorgelegten Zahlen zu den Kosten der Qualitätsprüfungen des MDK. Der Versuch des bpa, mit seinen Hochrechnungen eine Kostenexplosion herbeizureden, entbehre jeglicher sachlichen Grundlage. Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat sich bewusst dazu entschlossen, die Frequenz der Qualitätsprüfungen des MDK zu erhöhen und gleichzeitig die lange geforderte Transparenz zur Pflegequalität herzustellen. Dass dies nicht zum Nulltarif zu haben ist, war ihm dabei durchaus bewusst.
Von Juli 2008 bis Ende 2010 sollen nach dem Gesetz jedes Pflegeheim und jeder Pflegedienst einmal vom MDK geprüft worden sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in den Jahren 2009 und 2010 eine Prüfquote von 40 Prozent erforderlich. Das heißt, es sind ca. 8.800 Pflegeeinrichtungen pro Jahr von den MDK zu prüfen. Bei durchschnittlichen Prüfkosten von 4.500 € ergeben sich daraus jährliche Kosten von weniger als 40 Mio. €. Gemessen an den Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Pflegeleistungen in der ambulanten und stationären Pflege von ca. 11 Mrd. € im Jahr 2007 (ohne Unterkunft und Verpflegung, Sozialhilfe und Investitionskosten) beträgt der Anteil der Prüfkosten gerade mal 0,36 Prozent. „Dieses Geld ist gut investiert, weil es der Qualität der Versorgung eines jeden einzelnen Pflegebedürftigen zugute kommt“, so Pick. Vergleiche man im Übrigen die Kosten des MDK mit den Kosten, die für die von vielen Heimen in Auftrag gegebenen Zertifizierungsprüfungen anfallen, schneidet der MDK deutlich günstiger ab.
Dass der bpa Äpfel mit Birnen vergleicht, macht folgendes deutlich: Der von den MDK veranschlagte Tagessatz von 900 € basiert auf einer Vollkostenrechnung und berücksichtigt neben den Personalkosten für Prüfer auch andere Personalkosten z.B. für Sekretariatskräfte und sämtliche anderen Overhead-Kosten. Diesen Betrag hochzurechnen und daraus eine Vergütung für verantwortliche Pflegefachkräfte in den Pflegeeinrichtungen abzuleiten, ist abwegig. Dazu wäre allenfalls der Vergleich mit dem Durchschnittsverdienst einer Pflegefachkraft im MDK heranzuziehen. Dieser beträgt monatlich ca. 3.600 €. Ein solcher Vergleich wäre treffender und ehrlicher, passt aber sicher schlechter in das Kritikszenario des bpa.
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