PFLEGEBEGUTACHTUNG
Essen, 30. Juli 2009
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die neuen Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit genehmigt. Sie regeln verbindlich, wie die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vorgehen, wenn Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Die aktualisierte Fassung setzt die begutachtungsrelevanten Themen aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 um und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Erarbeitet wurden die Richtlinien gemeinschaftlich vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), den MDK der Länder und dem GKV-Spitzenverband der Pflegekassen.
Die Neuerungen:
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1994 haben die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste rund 19 Mio. Begutachtungen durchgeführt. Davon waren 9,3 Mio. Erstgutachten und 6,5 Mio. Folgegutachten. Knapp 2,1 Mio. Menschen beziehen derzeit Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz.
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MDS
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