GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON MDK WESTFALEN-LIPPE UND MDS
Dortmund, 07. Oktober 2009
Das Evidenzniveau „Indizien“ ist ausreichend in lebensbedrohlichen medizinischen Situationen, wenn keine anerkannten Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen. Mit dieser Bewertung hat das Bundesverfassungsgericht den Leistungsanspruch von Schwerstkranken in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 über die Regelleistungen der GKV hinaus erweitert.
Das Bundessozialgericht hat diese Rechtsprechung präzisiert und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat seine Begutachtung im Bereich Arzneimittel und Methoden umgestellt. Seither wurden viele Erfahrungen gemacht, haben sich Fragen gestellt und wurden neue Aufgaben gelöst. Vier Jahre nach dem Beschluss soll ein erstes Resümee gezogen werden.
Hierbei interessieren uns die konkreten rechtlichen Auswirkungen - auch im Hinblick darauf, ob diese Rechtssprechung die ethischen Probleme in Grenzsituationen lösen kann. Im Mittelpunkt sollen die Erfahrungen der Medizinischen Dienste stehen. Hier soll der Austausch zeigen, ob und wenn, welche Probleme entstanden sind. Diskutieren möchten wir zudem, wie detailliert die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses die Versorgung regeln können und ob biometrische Evidenzstandards weiterhin erforderlich sind.
Zu diesem Diskussionsforum laden die SEG 6 „Arzneimittelversorgung“ beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe und die SEG 7 „Methoden- und Produktbewertung“ beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen alle Interessierten ein. Das Diskussionsforum richtet sich insbesondere an Entscheidungsträger der Krankenkassen, ärztlicher Organisationen und der pharmazeutischen Industrie sowie an Patienten und Patientenvertreter.
Pressemitteilung zur Veranstaltung
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Programm zur Veranstaltung
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