DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG 2009
Essen, Düsseldorf, 19. November 2009
Die Zahl der Aufträge der Krankenkassen an die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung der Krankenhausabrechnung ist zwischen 2003 und 2008 kontinuierlich gestiegen. Das sagte MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick auf dem 31. Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf.
Der MDK prüft im Auftrag der Krankenkassen die Angemessenheit der Behandlung im Krankenhaus und die Korrektheit der Abrechnung. Dabei ist die Zahl der Prüfanfragen an den MDK von 1,3 Mio. im Jahr 2003 auf 2,3 Millionen Gutachten im Jahr 2008 angestiegen. Im Bundesdurchschnitt werden aktuell ca. 11 Prozent aller Krankenhausfälle geprüft.
„In rund 40 Prozent der geprüften Fälle stellt der MDK Auffälligkeiten fest – Tendenz leicht steigend“, erklärte Pick. „Daran hat auch die Verdreifachung der Aufwandspauschale von 100 € auf 300 € pro Fall nichts geändert.“ Diese Aufwandspauschale muss die Krankenkasse an das Krankenhaus zahlen, wenn der MDK bei seiner Prüfung keinen Korrekturbedarf feststellt. Das Gesamtkorrekturvolumen liegt nach Hochrechnungen des Bundesversicherungsamtes zwischen 700 und 800 Mio. € pro Jahr.
„Die MDK-Gutachter stellen fest, dass die Kodierqualität von Krankenhaus zu Krankenhaus stark variiert“, sagte Pick. Ohne die Prüfungen durch den MDK würden ungerechtfertigt Abrechnungen der Krankenhäuser bezahlt. Außerdem würden die Kalkulationgrundlagen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) verfälscht. „Die Prüfungen sind damit auch im Sinne der korrekt kodierenden Krankenhäuser und dienen der Stabilität des Gesamtsystems.“
Deutscher Krankenhaustag 2009
» Vortrag MDK-Prüfungen im Krankenhaus (0,55 MB)