Veröffentlicht werden die Pflegenoten durch die Landesverbände der Pflegekassen. So ist es in § 115 Abs. 1a des Elften Sozialgesetzbuches festgelegt. Die Pflegekassen sollen dafür sorgen, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der MDK sowie gleichwertige Prüfergebnisse verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht werden. Außerdem sind auch die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Prüfergebnisse an gut sichtbarer Stelle in ihrer Einrichtung zu veröffentlichen.
Veröffentlichung durch die Pflegekassen
Seit 1. Dezember 2009 liegen die ersten Transparenzberichte mit Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten vor. Auf den folgenden Internetseiten finden Sie die Veröffentlichungen:
http://www.aok-gesundheitsnavi.de/ (AOK)
http://www.bkk-pflege.de/ (BKK)
http://www.der-pflegekompass.de/ (Knappschaft, LSV, IKK)
http://www.pflegelotse.de/ (vdek – Verband der Ersatzkassen)
Von der Prüfung zur Veröffentlichung – das Verfahren
Den Auftrag für eine Qualitätsprüfung erhält der MDK von den Landesverbänden der Pflegekassen. Die Prüfung wird unangemeldet durchgeführt. Im Anschluss an die Prüfung sendet der MDK die erhobenen Daten an die zentrale „Daten-Clearingstelle“ (DCS), die beim Verband der Ersatzkassen (vdek) angesiedelt ist. Hier werden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen aus ganz Deutschland zentral gesammelt und bearbeitet.
Die Daten-Clearingstelle fertigt den vorläufigen Transparenzbericht an und stellt ihn per Internet der Pflegeeinrichtung zur Verfügung. Diese kann jetzt den Bericht einsehen und hat 28 Tage Zeit, um wichtige Zusatzinformationen bereit zu stellenund offene Fragen zu klären. Die Daten-Clearingstelle gibt den Transparenzbericht und die Zusatzinformationen nach Prüfung frei. Erst dann können die Daten im Internet durch die Pflegekassen veröffentlicht werden.
Ihr Ansprechpartner
Jürgen Brüggemann
Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege
Musterbeispiel
Transparenzbericht eines Pflegeheims
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