Home
» Presse » Über uns » Qualitätspolitische Erklärung » Themenfelder
Krankenhausarzt am Bett eines Kindes

Krankenhausbehandlung

Während bis vor kurzem Krankenhausbehandlung nahezu ausschließlich mit einer Unterbringung eines Patienten im Krankenhausbett einher ging, entwickelt sich heute das Behandlungsspektrum im und am Krankenhaus sehr dynamisch. Dennoch ist die klassische stationäre Versorgung der Patienten noch immer der Aufgabenschwerpunkt des Krankenhauses und wird es langfristig auch bleiben.

Indikationen für stationäre Krankenhausbehandlung

In Deutschland sind weder die Krankenhäuser völlig frei im Angebot ihrer medizinischen Leistungen noch die Patienten völlig frei in der Wahl eines Behandlungsverfahrens und des Ortes der Behandlung. Diese Einschränkungen sollen zum einen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sichern und zum anderen sicher stellen, dass die  Beiträge der Versicherten wirtschaftlich verwendet werden.

Wichtigste Kriterien für die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung sind die Art und die Schwere der zu behandelnden Erkrankung. Weitere zu berücksichtigende Faktoren sind dann Art und Umfang der geplanten Behandlung sowie die individuelle Situation des Erkrankten in der Gesamtschau seiner gesundheitlichen und sozialen Aspekte. Die Medizinischen Dienste waren hier maßgeblich an der Erarbeitung der heute angewandten Kriterienkataloge beteiligt.

Dennoch: Nicht jeder einzelne Erkrankungsfall und die erforderliche Therapie kann nach diesen Standards beurteilt werden. Die Krankenkassen beauftragen die Medizinischen Dienste mit der Begutachtung im Einzelfall. Um sicher zu stellen, dass  diese Einzelfallbegutachtungen bundesweit nach vergleichbaren Kriterien erfolgen, hat der MDS mit Beteiligung der  Medizinischen Dienste Begutachtungsrichtlinien erarbeitet. Der MDS pflegt außerdem  die umfangreiche Informationsdatenbank InfoMeD.

Belegarztsystem

Belegärzte sind in einer eigenen Praxis niedergelassene Fachärzte, die Patienten ihres Fachgebietes  in den Räumen des Krankenhauses behandeln. Dabei stellt das Krankenhaus seine Einrichtungen und die gesamte Umfeldversorgung (z.B. Pflege, Anästhesie (Narkose)) zur Verfügung.  Die Verantwortung für die medizinische Versorgung trägt aber der Belegarzt, der seine Leistung im Rahmen der kassenärztlichen Zulassung abrechnet. Die Krankenhäuser erhalten eine um den Betrag der ärztlichen Vergütung reduzierte Fallpauschale von der Krankenkasse. Wesentlicher Vorteil dieses Systems ist die flächendeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen, die eine Fachabteilung an Krankenhäusern sonst nicht rechtfertigen würden (kleine, häufige Eingriffe in der Hals-Nasen-Ohren-Medizin, der Urologie oder der Augenheilkunde).

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Annette Busley
Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

a.busley@mds-ev.com

InfoMeD-KK - Unsere sozialmedizinische Datenbank für die Kranken- und Pflegekassen

» zu InfoMeD-KK


» Impressum » Datenschutz » Barrierefreiheit Druckversion » mit Bildern » nur Text » zum Seitenanfang