Die Krankenhausfinanzierung erfolgt aus zwei Töpfen – ein duales System.
Die Investitionskosten (Aufwendungen für Neubauten, Instandsetzungen und Anschaffung von Großgeräten etc) der Häuser wird über die Krankenhausförderung der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert. Schon seit Jahren kritisieren Krankenhäuser und Krankenkassen, dass die Investitionskosten nicht im notwendigen Umfang geleistet werden und deshalb ein so genannter Investitionsstau in Milliarden Euro Höhe entstehe.
Für die Finanzierung der Betriebskosten (Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Strom, Versicherungen etc) sind die Krankenkassen zuständig. Sie übernehmen die Bezahlung der konkreten Behandlung ihrer Versichertem im jeweiligen Krankenhaus.
DRG-System – das Prinzip
Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde ein pauschalierendes leistungsorientiertes Vergütungssystem für die Krankenhausbehandlung eingeführt. Ausgenommen von diesem Vergütungssystem waren bislang die Psychiatrie und Psychosomatik sowie einige wenige, sehr kleine und hochspezialisierte Krankenhausabteilungen (z.B Kinderrheumatologie, Abteilung für Tropenerkrankungen).
In der Psychiatrie und Psychosomati soll ab dem Jahr 2013 ebenfalls ein pauschalierendes Vergütungssystem eingeführt werden. Die vorbereitenden Maßnahmen dazu laufen unter Beteiligung von Fachexperten aus den Medizinischen Diensten.
Behandlungsfälle wurden zum Zwecke der Vergütung in Gruppen = DRGs (Diagnosis Related Groups) eingeteilt. Die Fälle einer Gruppe verursachen statistisch gleiche finanzielle Aufwendungen in einem Krankenhaus und werden entsprechend gleich vergütet.
Das Geld folgt der Leistung
Das bedeutet, dass sich die Krankenhausvergütung nicht mehr nach der Zahl der Pflegetage richtet. Stattdessen orientiert sich die Honorierung der Leistung am Aufwand der Versorgung (Stichwort: das Geld folgt der Leistung). Damit kann langfristig erreicht werden, dass gleiche Leistungen auch gleich vergütet werden.
Zur Ermittlung der Fallgruppe wird jeder Krankenhausfall mit seinen Diagnosen und Behandlungen in ICD – und OPS-Kodes verschlüsselt. Dabei sind die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten. Die sich dann für das Krankenhaus ergebende Vergütung wird jährlich anhand von millionen konkreter Krankenhausfälle durch das InEK (Institut für das Entgeltsystem) neu kalkuliert.
Kodierrichtlinien
Die Deutschen Kodierrichtlinien legen die Regeln für die korrekte Dokumentation von Krankenhausbehandlungsfällen zu Abrechnungszwecken fest. Dies geschieht durch die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der privaten Krankenversicherungen) gemeinsam mit dem InEK in Abstimmung mit Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat.
Die Einhaltung dieser Regeln führt bei der Kodierung eines Falles in die vom InEK ermittelte korrekte Fallpauschale. Eine Missachtung der Regeln führt zu einer unrechtmäßigen Rechnung und dann im Falle einer Begutachtung durch den MDK zur Beanstandung der Rechnung.
In der Praxis ergeben sich zwischen Kassen und Medizinischem Dienst auf der einen Seite und den Krankenhäusern auf der anderen Seite immer neue Fragestellungen, die zu einer fortlaufenden Überarbeitung der Deutschen Kodierrichtlinien führen. Hier sind die Medizinischen Dienste anerkannte Berater der zuständigen Gremien.
DRG-System 2011
Im Jahre 2011 liegt die neunte Version des deutschen Fallpauschalenkataloges vor. Wie in allen vorhergehenden Jahren sind auch die Fallpauschalenverordnung (FPV) sowie die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) von den Selbstverwaltungspartnern überarbeitet worden.
Die Veränderungen an den Rahmenvereinbarungen sind wie in den letzten Jahren eher gering. Allerdings finden sich erneut grundlegende Entwicklungen im Fallpauschalenkatalog, bedingt/verursacht durch die Weiterentwicklungen in der Datengrundlage und durch die methodischen Erfahrungen des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, kurz InEK.
Inhaltlich finden sich bei fast allen DRGs Anpassungen in der Gewichtung einzelner Nebendiagnosen und Prozeduren sowie der finanziellen Bewertung, so dass eine Komplettüberarbeitung des Kataloges vorliegt.
Die relativ große Zahl von DRGs dient der differenzierten und somit vergütungsgerechten Abbildung des Leistungsgeschehens. Hier hatten sich in der Einstiegsphase deutliche Benachteiligungen der so genannten Maximalversorger – z.B. der Unikliniken – gezeigt, die damit reguliert wurden.
| Jahr | DRG | Zusatzentgelte | Kodierregeln |
|---|---|---|---|
| 2003 | 664 | 0 (2004 : 26) | 193 |
| 2007 | 1.082 | 105 | 106 |
| 2008 | 1.137 | 115 | 102 |
| 2009 | 1.192 | 127 | 102 |
| 2010 | 1.200 | 142 | 104 |
| 2011 | 1.194 | 146 | 102 |
Der kontinuierliche Rückgang in der Zahl der Kodierrichtlinien beruht im wesentlichen darauf, dass zunächst auch Sachverhalte geregelt wurden, die sich im klinischen Alltag nie als relevant erwiesen haben. Außerdem wurden anfängliche Doppel- oder Mehrfachnennungen von Themen in verschiedenen Kapiteln zwischenzeitlich gestrichen wurden.
Weiterentwicklung des DRG-Systems
Die Selbstverwaltungspartner und in ihrem Auftrag das InEK arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung des DRG-Systems. Jährlich gibt es daher eine neue Version. Damit soll das DRG-System an den medizinisch-technischen Wandel angepasst und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung im Krankenhaus gesichert werden.
Mit ihrer medizinisch-fachlichen Kompetenz und ihrer großen Erfahrung aus der Beratungspraxis strittiger Krankenhausfälle sind die Medizinischen Dienste wichtige Berater der Krankenkassen und in allen Teilbereichen der Fortentwicklung fest eingebunden.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Annette Busley
Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Hier finden Sie die ICD- und OPS-Codes
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
Hier finden Sie die Fallpauschalen-Verordnung, den Fallpauschalen-Katalog und die Deutschen Kodierrichtlinien