Auch wenn wir es verdrängen: Jeder von uns kann einmal pflegebedürftig werden. Dann leistet die Pflegeversicherung Hilfe. Die Leistungen der Pflegeversicherung greifen dann, wenn jemand aufgrund der Schwere einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Der Pflegebedürftige soll trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.
Der MDK prüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder Angehörige einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Kassen lassen dann durch Ärzte oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes prüfen, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind verpflichtet, bei der Begutachtung bundesweit einheitlich nach den Kriterien der "Begutachtungs-Richtlinien" vorzugehen.
Der MDS berät und koordiniert
Der MDS berät den GKV-Spitzenverband der Pflegekassen in allen Fragen, die mit der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang stehen. Zudem koordiniert er die einheitliche Umsetzung der Aufgaben der Medizinischen Dienste für die Pflegeversicherung.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Brucker
Fachgebietsleiter Pflegerische Versorgung
u.brucker@mds-ev.com
Weitere Informa-tionen zu den Pflege-begutachtungen des MDK finden Sie im gemeinsamen Internetportal der Medizinischen Dienste
Die Pflege-Begutachtungs-Richtlinien
» als PDF-Datei (2,11 MB)