Die Folgen einer akuten Erkrankung oder eines chronischen Leidens können oft so gravierend sein, dass es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihren Alltag zu meistern. Hier setzen die Rehabilitationsleistungen der Krankenversicherung an. Mit ihrer Hilfe sollen die Patienten trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Die Krankenkassen sind immer dann für die Rehabilitation zuständig, wenn keine andere Sozialversicherung, wie z.B. die Rentenversicherung (bei den meisten erwerbsfähigen Personen), Träger einer Rehabilitationsleistung ist.
Die Bedeutung der Rehabilitation nimmt zu
Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählen schon lange zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2007 gehören sie zu den Pflichtleistungen der GKV. Das heißt, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist, muss die Krankenkasse sie erbringen. Rehabilitation wird im Gefüge der medizinischen Leistungen immer wichtiger. Denn angesichts der steigenden Lebenserwartung in Deutschland, nehmen gerade die häufig mit dem Alter verbundenen chronischen Krankheiten zu.
Die Qualität muss stimmen
Der MDS setzt sich dafür ein, dass die Versicherten qualitativ hochwertige und effektive Reha-Leistungen erhalten, die auf die unterschiedlichen individuellen Therapieziele genau zugeschnitten sind. Die gesetzliche Krankenversicherung legt mit Beteiligung des MDS in Richtlinien und Empfehlungen den Rahmen für die Qualität von Vorsorge- und Rehaleistungen fest.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Stefan Gronemeyer
Bereichsleiter Sozialmedizin - Teilhabe/Pflege