Am 1. Juli 2008 ist der bisherige Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen in die Trägerschaft des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)übergegangen. Seitdem heißt er "Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen". Es bleibt bei dem bekannten Kürzel "MDS". Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist wie schon sein Vorgänger ein eingetragener Verein.
Die Aufgaben des MDS sind jetzt deutlich erweitert: Er berät den Spitzenverband Bund in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Außerdem koordiniert und fördert der MDS die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Auf das GKV-WSG geht auch die Gründung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an.
Mitglieder des MDS e.V.
Allein entscheidungsbefugtes Mitglied gemäß § 282 SGB V ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Die Rechtsnachfolger der bisherigen Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
gehören dem Verein als fördernde Mitglieder an und werden auch künftig seine gesundheitspolitische Ausrichtung mitgestalten. Darüber hinaus können die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung dem MDS als fördernde Mitglieder beitreten.
Der MDS wurde am 18. Oktober 1989 als Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen" nach § 282 SGB V mit Sitz in Essen gegründet.
Finanzierung
Der MDS wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen finanziert. Die fördernden Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 5.000,- Euro.
Ihr Ansprechpartner
Klaus Wilting
Bereichsleiter Allgemeine Grund-satzfragen / Büro der Geschäftsführung
Tel.: 0201 8327-114
k.wilting@mds-ev.com
Träger des MDS