Zahnmedizinische Erkrankungen wie Karies und Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis) sind für die Betroffenen unangenehm und führen häufig zu kostenträchtigen Behandlungen. Das muss nicht so sein: Vorbeugemaßnahmen (Prophylaxe) können dazu beitragen, solche Erkrankungen zu verhindern oder so lange wie möglich hinaus zu zögern. Hierzu gehören auch bereits relativ einfache Maßnahmen wie das Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpaste.
Auch bei bester Prophylaxe kann eine zahnärztliche Behandlung notwendig werden. Versicherte haben Anspruch auf Maßnahmen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Auch die kieferorthopädische Versorgung bei medizinisch begründeten Indikationen oder die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Der MDS unterstützt und berät den Spitzenverband Bund in allen zahn- und sozialmedizinischen Fragen. Außerdem koordiniert der MDS die Arbeit der zahnmedizinischen Gutachter/innen, die für die Medizinischen Dienste in den Bundesländern tätig sind.
Unsere wichtigsten Handlungsfelder sind:
Ihr Ansprechpartner
Dr. Harald Strippel
Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung
h.strippel@mds-ev.com