AKTUELL

Aktuell geltende Richtlinien für Qualitätsprüfungen in der Tagespflege

Bis Ende 2021 werden Qualitätsprüfungen in Einrichtungen der Tagespflege auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 2 - stationäre Pflege durchgeführt. Die darin enthaltenen Prüfkriterien, die für die Tagespflege nicht zutreffen, werden nicht geprüft. Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen in der Tagespflege werden erst für diejenigen Prüfungen veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege (QPR TP) und der Qualitätsdarstellungs-vereinbarung für die Tagespflege (QDV TP) durchgeführt werden.

Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Oktober 2020 genehmigt. Deren Inkrafttreten ist an das Inkrafttreten der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege gekoppelt. Diese hat der Qualitätsausschuss Pflege Mitte April beschlossen. Entscheidungen des Qualitätsausschusses Pflege kann das BMG innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Da zur Umsetzung dieser neuen Grundlagen eine Vorlaufzeit erforderlich ist, wurde in der Qualitätsdarstellungsvereinbarung der 1. Januar 2022 als Termin des Inkrafttretens festgelegt.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-133
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