Aktuelle Meldungen

  • Der GKV-Spitzenverband hat die überarbeitete Begutachtungsanleitung „Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung“ erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde an die neue Fassung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses angepasst, die am 1. Januar in Kraft getreten ist.

  • Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten und weitergehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 28. Februar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.

  • Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 15. Januar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.

  • 87,2 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 24.000 Fragebögen aus dem Jahr 2019 ausgewertet.

  • Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Auch die Medizinischen Dienste wirken an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige und vorerkrankte Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung und auch die Regelqualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende September 2020 aus. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind in einem Infoblatt zusammengestellt.

  • Nach derzeitigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 besonders bei Älteren und bei Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegend. Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, führen die MDK (Medizinische Dienste der Krankenversicherung) daher bis Ende September keine Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen durch. Ziel ist es, einerseits die besonders gefährdeten Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.

  • Artikel: Fragen und Antworten zur MDK-Reform

    Aktuell

    Essen, 22. Januar 2020

    Am 1. Januar ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) in Kraft getreten. Der MDS hat wesentliche Fragen und Antworten zur MDK-Reform in einem Infoblatt zusammengestellt.

  • Am 1. März 2019 sind neue Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde die Anlage 3 der MuG geändert, die das Erhebungsinstrument zur Erfassung der Indikatoren einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen enthält. Die aktualisierte Fassung der MuG mit Anlagen steht ab sofort zum Dowload zur Verfügung.

  • Artikel: Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz

    Aktuell

    Essen, 11. Oktober 2019

    Das Bundeskabinett hat im Juli einen Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen - das MDK-Reformgesetz - auf den Weg gebracht. Dieses sieht umfassende Organisationsänderungen für die Medizinischen Dienste auf Bundes- und Landesebene vor. Ziel der Reform ist außerdem, Anreize für mehr korrekte Rechnungen der Krankenhäuser zu schaffen und die seit Jahren steigende Anzahl der Abrechnungsprüfungen zu begrenzen. MDS und MDK nehmen gemeinsam Stellung zum Gesetzentwurf.

  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) vorgelegt. Demnach sollen die Qualitätsstandards für die Betreuung und Versorgung von Beatmungspatientinnen und -patienten nach dem Krankenhausaufenthalt erhöht werden. Zudem soll der Zugang zur geriatrischen Rehabilitation erleichtert werden. Der MDS hat gemeinsam mit den MDK eine Stellungnahme abgegeben.

  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen − MDK-Reformgesetz“ vorgelegt. Dieses sieht grundlegende organisatorische Veränderungen für MDK und MDS vor. Am 11. Juni findet die Verbändeanhörung im BMG statt, die der MDS in einer Stellungnahme kommentiert.

  • Bereits 2012 hatte das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors die MRT zur Alzheimer-Früherkennung mit „tendenziell negativ“ bewertet. Nun hat der IGeL-Monitor die Leistung erneut auf den Prüfstand gestellt. Doch auch die zwischenzeitlich veröffentlichten Studien ergeben keine Anhaltspunkte für einen Nutzen bei Menschen ohne Anzeichen einer Demenz.

  • 88 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse der MDK sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 22.000 Fragebögen aus dem Jahr 2018 ausgewertet.

  • Der MDK wird ab November 2019 die stationäre Pflege nach dem neuen Verfahren prüfen. Prüfinhalte und -fokus der MDK-Qualitätsprüfung werden sich grundlegend verändern. Im Mittelpunkt steht die bewohnerbezogene Versorgungsqualität, die künftig an der Ergebnis- und Prozessqualität gemessen wird. Zum Start der entscheidenden Umsetzungsphase hat der MDS am 27. März 2019 ein Expertenforum Pflege veranstaltet, um mit allen Akteuren über das neue System und die Vorbereitungen zu diskutieren.

  • Der GKV-Spitzenverband hat am 17. Dezember 2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) beschlossen. Diese bilden ab dem 1. November 2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinien wurden am 21. Februar 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

  • Im Februar hat der GKV-Spitzenverband die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde von der MDK-Gemeinschaft in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellt und ist für die Krankenkassen und den MDK verbindlich.

  • Zur Fach-Anhörung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz EDIR) am 26. Februar 2019 hat der MDS zwei Stellungnahmen abgegeben.

  • Am 1. März 2019 treten neue Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft (MuG vollstationär). Darin haben die Vereinbarungspartner die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze weiterentwickelt. So wurde insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität berücksichtigt. Mit diesem Verfahren müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2019 Qualitätsdaten über ihre Bewohner ermitteln (Ergebnisindikatoren) und an eine Datenauswertungsstelle weiterleiten. Diese Qualitätsdaten bilden zukünftig neben den Prüfergebnissen des MDK einen Teil der Qualitätsdarstellung für die Verbraucher im Internet. Der MDS war an der Vereinbarung beratend beteiligt.

  • „Die Zahl der vom MDK im Auftrag der Krankenkassen geprüften Krankenhausrechnungen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der Anteil der beanstandeten Rechnungen liegt bundesweit seit Jahren konstant auf einem hohen Niveau. Die MDK stellen fest, dass nach wie vor jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung fehlerhaft ist. Daher brauchen wir bessere Anreize für korrekte Abrechnungen der Krankenhäuser."

  • 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse der MDK sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 18.400 Fragebögen aus dem Jahr 2017 ausgewertet.

  • Was sind die Aufgaben der Medizinischen Dienste? Welche Rolle spielen MDS und MDK im Gesundheitswesen? Und welche Herausforderungen gilt es in Zukunft zu meistern? Diese Fragen beantworten die alternierenden Vorsitzenden des MDS-Verwaltungsrates Dieter F. Märtens als Versichertenvertreter und Dr. Volker Hansen als Arbeitgebervertreter im „Highlights Radio“ des L et V Verlages

  • Artikel: Cannabinoide als Medizin

    Aktuell

    Essen, 8. Februar 2018

    Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ ist seit März 2017 in Kraft. Dieses regelt die Verordnung und die Erstattungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln im Einzelfall in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erstverordnung ist von den Krankenkassen zu genehmigen. Um sozialmedizinische Fragen zu klären, können diese den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) einschalten. Um eine einheitliche sozialmedizinische Begutachtung sicherzustellen, liegt eine Begutachtungsanleitung vor.

  • Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden in diesem Jahr rund 304.000 zusätzliche Leistungsempfänger neu anerkannt. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 im Detail.

  • Werden die Erwartungen an das neue Begutachtungsverfahren erfüllt? Gibt es Hinweise für Anpassungen? Wie wird sich die Pflege verändern? Diese Fragen diskutierten Fachleute aus Medizinischen Diensten, Pflege, Verbänden und Politik auf dem Expertentag Pflege, den MDS und MDK Westfalen-Lippe gemeinsam in Dortmund veranstaltet haben. Rund 120 Experten trafen sich zum Erfahrungsaustausch.

  • Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse vom 1. Januar bis 30. November 2017 im Detail.

  • Ab Januar 2018 werden die Medizinischen Dienste zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten übernehmen. Das betrifft vor allem Pflegedienste, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten – also Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung sondern von der Krankenversicherung bezahlt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um spezialisierte Leistungserbringer, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Die Weichen dafür wurden mit den dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) gestellt.

  • Der GKV-Spitzenverband hat unter Beteiligung des MDS die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) an die Regelungen des dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) angepasst. Die überarbeiteten QPR in der Fassung vom 27. November 2017 treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

  • Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse vom 1. Januar bis 31. Oktober 2017.

  • Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse vom 1. Januar bis 30. September 2017.

  • Die MDK-Gemeinschaft hat ihren Leitfaden zur Begutachtung von Anträgen auf eine operative Behandlung bei Adipositas überarbeitet. Der Begutachtungsleitfaden „Adipositas-Chirurgie (Bariatrische Chirurgie und Metabolische Chirurgie) bei Erwachsenen“ löst den Begutachtungsleitfaden aus dem Jahr 2009 ab.

  • Zur aktuellen Diskussion über die Ergebnisse der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

    Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung. Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht.

  • Einmal jährlich prüfen Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste (MD) und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung (PKV) die Pflege-Qualität von Pflegeeinrichtungen. Doch wie steht es um die Qualität der Prüfer selbst? Wenden Sie die Prüfrichtlinien einheitlich an? Wie gehen Sie mit den Pflegebedürftigen und den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen um? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus von umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen, über deren Ergebnisse der MDS jährlich berichtet. Der aktuelle Bericht über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen 2016 liegt jetzt vor.

  • Am 5. Juli 2017 veranstaltet der MDS ein Expertenforum zum Thema „Die neue Pflegebegutachtung in der Praxis: Erste Erfahrungen und gemeinsamer Austausch“. Fünf Monate nach dem Start möchten die Medizinischen Dienste mit den Akteuren von Pflegekassen, Leistungserbringern sowie Vertretern der Betroffenen eine erste Bilanz ziehen. Wie läuft die Umsetzung in der Praxis? Werden die Erwartungen an das neue Verfahren erfüllt? Gibt es Hinweise für Anpassungen?

  • Im Zusammenhang mit der Berichterstatttung über den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten hat der MDS ein Informationspapier erstellt mit Antworten auf häufige Fragen zur Abrechnungsprüfung des MDK bei Pflegediensten.

  • 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die ein neutrales Unternehmen im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse der MDK sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverband (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 17.639 Fragebögen aus dem Jahr 2016 ausgewertet.

  • Die Richtlinien für die Prüfung der Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) wurden überarbeitet und sind am 4. Oktober 2016 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden. Die neue Fassung finden Sie ab sofort in unserem Internetangebot.

  • Auf dem Tag der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung haben der MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) und der MDK Nordrhein eine bessere Vernetzung auf lokaler wie auf überregionaler Ebene gefor-dert, um älteren Menschen ein möglichst langes selbstständiges Leben zu bieten. Der MDK-Tag ist Teil der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention.

  • Über den Stand der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II informieren MDS und GKV-Spitzenverband am 14. September 2016 in Berlin mit der Veranstaltung "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - kurz vor dem Start". Die Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten aus den Verbänden der Leistungserbringer, der Betroffenen und der Pflegekassen und aus den Medizinischen Dienste.

  • Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA) - in der Sozialen Pflegeversicherung eingeführt. Der MDS hat daher eine Fachinformation „Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“ erstellt, in der das Begutachtungsinstrument ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt wird. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Gedruckte Exemplare werden ab Mitte August bestellbar sein.

  • 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die ein neutrales Unternehmen im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse der MDK sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverband (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 16.810 Fragebögen aus dem Jahr 2015 ausgewertet.

  • Artikel: Diskussionsforum Companion Diagnostics

    Veranstaltung

    Essen/Münster, 3. Februar 2016

    Am 20. April 2016 veranstalten der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und der MDK Westfalen Lippe das Diskussionsforum "Companion Diagnostics 2.0 - Herausforderungen für die Nutzenbewertung und die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit" in Dortmund. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.

     

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