Cannabinoide als Medizin
Seit dem 10. März 2017 ist das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher und andere Vorschriften“ in Kraft getreten. Dieses regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung als Therapiealternative im Einzelfall bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.
Voraussetzung ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes die Cannabinoide den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern und keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht. Damit wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabis-basis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Bislang ist dies nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auf zugelassene Fertigarzneimittel für das jeweilige Anwendungsgebiet beschränkt. Die Erstverordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkasse kann den MDK einschalten, um sozialmedizinische Fragen im Einzelfall zu klären. Dabei gilt die vom GKV-Spitzenverband erlassene Begutachtungsanleitung.