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Ergebnisse der Pflegebegutachtung (01.01. bis 30.11.2017)

Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden in diesem Jahr rund 283.000 zusätzliche Leistungsempfänger neu anerkannt. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse vom 1. Januar bis 30. November 2017 im Detail.

Ergebnisse alle Pflegebegutachtungen nach dem neuen Verfahren
(01.01. bis 30.11.2017)

 

nicht
pflegebedürftig

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegerad  3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Anzahl alle Gutachten

1.451.391

189.617

251.680

425.067

319.491

183.701

81.835

Anteil

100%

13,1%

17,3%

29,3%

22,0%

12,7%

    5,6%

Von Januar bis November 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,45 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet. Bei 1.261.774 Versicherten empfahlen die Gutachter einen der fünf Pflegegrade. 747.457 dieser Versicherten haben erstmals Leistungen erhalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Pflegegrade verteilen:

Neue Leistungsempfänger nach Begutachtung mit dem neuen Verfahren
(1.1. bis 30.11.2017)

Darüber hinaus wurden in den ersten Monaten dieses Jahres zusätzlich über 268.000 Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet, die - sofern Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde -  dann in einen der fünf Pflegegrade übergeleitet wurden. Dabei handelt es sich um Personen, die vor dem 1. Januar 2017 einen Antrag gestellt hatten.

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Michaela Gehms

Michaela Gehms

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