Aktuell

Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität in der vollstationären Pflege redaktionell geändert

Am 1. März 2019 sind neue Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde die Anlage 3 der MuG geändert, die das Erhebungsinstrument zur Erfassung der Indikatoren einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen enthält. Die aktualisierte Fassung der MuG mit Anlagen steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Die am 21. Oktober 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte Anlage 3 der MuG enthält redaktionelle Änderungen vom 30. Juli 2019. Dabei handelt es sich insbesondere um die

  • Änderung des Begriffes „Datum der Erhebung“ in „Datum der Ergebniserfassung“
  • Korrektur der Punktwerte im Modul 4 Selbstversorgung bei den Items 4.8 Essen (dreifacher Punktwert) und 4.9 Trinken sowie 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls (jeweils doppelter Punktwert)
  • Aufnahme des erhebungspraktischen Hinweises „bei nein weiter mit Frage X“ an verschiedenen Stellen des Erhebungsinstrumentes

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-133
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