Aktuell

MDK-Abrechnungprüfungen bei Pflegediensten

Im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung über den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten hat der MDS ein Informationspapier erstellt mit Antworten auf häufige Fragen zur Abrechnungsprüfung des MDK bei Pflegediensten.

Seit Oktober 2016 ist die Prüfung von Abrechnungen verpflichtender Bestandteil der jährlichen Qualitätsprüfungen des MDK bei ambulanten Pflegediensten. Außerdem kann der MDK seitdem auch Abrechnungen von Pflegediensten prüfen, die nur Leistungen der Behandlungspflege erbringen.

Diese erweiterten Kontrollmöglichkeiten hat der Gesetzgeber mit dem Pflegestärkungsgesetzen II und III auf den Weg gebracht. Hintergrund waren Medienberichte und Erkenntnisse über Fälle von kriminellem Abrechnungsbetrug in der Pflegebranche im Frühjahr 2016.

Inzwischen stehen laut einem Bericht des Landeskriminalamtes NRW in Zusammenarbeit mit anderen Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt rund rund 230 Pflegedienste im Verdacht, ein bundesweites System für Abrechnungsbetrug aufgebaut zu haben.

Ausführliche Informationen zur Abrechnungsprüfung finden Sie in unserem Fragen- und Antworten-Katalog.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-133
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