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Sechster MDS-Pflegequalitätsbericht veröffentlicht

Der MDS hat die Daten aus mehr als 28.000 Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ausgewertet und im sechsten Pflege-Qualitätsbericht veröffentlicht. Dabei wurde die Versorgungsqualität bei über 200.000 pflegebedürftigen Menschen untersucht. Der Bericht bezieht sich auf Prüfungen der Medizinischen Dienste und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung im Jahr 2019. In den Bericht sind zudem erstmals Daten aus Qualitätsprüfungen eingeflossen, die nach dem neuen Prüfverfahren für die stationäre Pflege in der Zeit von November 2019 bis März 2020 erfolgt sind.

Der Vorteil des neuen Prüfverfahrens, das seit November 2019 für die Pflegeheime gilt, ist, dass Qualitätsdefizite sehr differenziert betrachtet werden können. So zeigte sich zum Beispiel im Bereich Mobilität, dass bei mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen keine relevanten Auffälligkeiten in der Versorgung vorlagen. Bei rund 12 Prozent stellten die Prüfer jedoch Defizite mit einem Risiko für negative Folgen und bei 5 Prozent Defizite mit bereits eingetretenen negativen Folgen - wie zum Beispiel Druckgeschwüre - fest.

Nachbesserungsbedarf zeigte sich auch bei den Prüfungen in der ambulanten außerklinischen Intensivpflege, bei der es insbesondere um die Versorgung von Personen mit einer Beatmung geht. Rund 1.200 ambulante Pflegedienste versorgten beatmungspflichtige Pflegebedürftige. Rund 72 Prozent der dabei eingesetzten Pflegefachkräfte verfügten über die notwendige Zusatzqualifikation, bei 28 Prozent war dies nicht der Fall. Insgesamt zeigen die im sechsten Pflege-Qualitätsbericht dargelegten Prüfergebnisse, dass die externen Qualitätsprüfungen einen wesentlichen Beitrag für die Transparenz und die Entwicklung der Pflegequalität leisten.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im vergangenen Jahr aus Infektionsschutzgründen nur wenige Qualitätsprüfungen erfolgen. Die Regelprüfungen werden im März 2021 unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und der regionalen Pandemielage wieder aufgenommen. Dabei werden von den Prüferinnen und Prüfern strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes in der ambulanten und stationären Pflege werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI.

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Michaela Gehms

Michaela Gehms

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