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Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG

Die Versorgung von Patienten, die künstlich beatmet werden, soll verbessert werden. Das ist Ziel eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG). Die in dem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums verfolgten Ziele einer Qualitätsverbesserung der außerklinischen Intensivpflege sowie die beabsichtigten Erleichterungen beim Zugang zur geriatrischen Rehabilitation werden in der gemeinsamen Stellungnahme von MDS und MDK ausdrücklich begrüßt.

Positiv wird in der Stellungnahme bewertet, dass der Gesetzgeber in dem Vorhaben die Qualitätsaspekte der außerklinischen Intensivpflege in den Mittelpunkt stellt und diese durch ein Bündel an Maßnahmen absichert. So dürfen beispielsweise Leistungen der außerklinischen Intensivpflege dem Entwurf zufolge künftig nur von Leistungserbringern erbracht werden, die besondere Anforderungen erfüllen. Außerdem sollen ältere Menschen schneller als bisher Leistungen der geriatrischen Rehabilitation erhalten. Kritisch sehen MDS und MDK den im Entwurf vorgesehenen Vorrang der Versorgung in stationären spezialisierten Intensivpflegeeinrichtungen: Die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden darf demnach nur noch die absolute Ausnahme sein. Von Betroffenen könne dies als „gravierende Einschränkung der Selbstbestimmung“ empfunden werden, heißt es in der Stellungnahme.

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Martin Melcer

Martin Melcer

Bereichsleiter Koordination/Kommunikation
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