Pressestatement

MDK-Reformgesetz – Entmachtung der Selbstverwaltung geht weiter

Aus Anlass der 2./3. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des MDS:

„Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung haben mit großem Einsatz, starken Argumenten und gemeinsam mit den Sozialpartnern die vom Bundesgesundheitsminister geplante totale Entmachtung der ehrenamtlichen Verwaltungsräte beim GKV-Spitzenverband und in den Medizinischen Diensten verhindert.

Das Nachgrätschen jetzt ist durch nichts zu rechtfertigen und kontraproduktiv für die dauerhafte Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Gesundheitssystems. Vollkommen unverständlich ist, dass die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste künftig nur noch ein weiteres Ehrenamt in der Sozialversicherung innehaben und für maximal zwei Amtsperioden wählbar sein dürfen. Zumal diese Begrenzung für die anderen Verwaltungsratsmitglieder (Patienten- und Berufsvertreter) nicht gilt. 

Im Ergebnis hat damit der Bundestag heute einen weiteren Schritt zur Entmachtung der Sozialen Selbstverwaltung beschlossen. Wohlgemerkt: In diametralen Gegensatz auch zum Koalitionsvertrag, in dem ausdrücklich eine Stärkung der Selbstverwaltung festgeschrieben ist.“

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