Pressemitteilung

IGeL-Monitor: Ab 2021: Ultraschall als "Babyfernsehen" wird verboten

Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden zum 1. Januar 2021 verboten. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren, die landläufig „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“ genannt werden. Viele Praxen bieten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an. Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis schützen.

Moderne Ultraschallverfahren liefern gestochen scharfe Bilder von ungeborenen Kindern im Mutterleib - mittlerweile werden sogar Erinnerungsfilme von ungeborenen Kindern „gedreht“. In der Regel besteht keine medizinische Notwendigkeit für solche Untersuchungen. Bei den Eltern sind sie aber sehr beliebt: Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung von 2016 zeigt, dass vier von fünf Frauen dieses IGeL-Angebot annehmen.

Ab dem 1. Januar 2021 sind Ultraschallanwendungen zu einem nicht-medizinischen Zweck, also ohne ärztliche Indikation, untersagt. Im Gesetzestext heißt es: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem Fötus um eine schutzbefohlene Person handele, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selber keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird.

Der IGeL-Monitor hat „ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft“ im Jahr 2016 mit „unklar“ bewertet. Nach damaliger Studienlage hielten sich Nutzen und Schaden in etwa die Waage.

Die Schwangerenvorsorge ist in den deutschen Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Sie zählen im internationalen Vergleich zu den umfangreichsten Leistungskatalogen der Krankenversicherung. Neben anderen Leistungen bieten sie schwangeren Frauen drei Ultraschall-Termine an. Sollte dabei festgestellt werden, dass mit der Entwicklung des Embryos etwas nicht stimmt, sind weitere Untersuchungen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Hintergrund:

Das Internetportal www.igel-monitor.de wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) betrieben. Es bietet Versicherten eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen. Die Bewertungen des IGeL-Monitors basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM).

Bis Dezember 2020 wurden 53 Leistungen bewertet:

  • positiv 0
  • tendenziell positiv 3
  • unklar 20
  • tendenziell negativ 25
  • negativ 4
  • in Überarbeitung 1

Sieben weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Pressekontakt:
Andreas Lange
Freier Journalist
Redakteur IGeL-Monitor
Mobil: 0171 53 29 814
E-Mail: presse@igel-monitor.de

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