Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - Kurzzeitpflege
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Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG). Gültig seit 01.12.2020
Der Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b SGB XI hat im September 2020 die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der Kurzzeitpflege“ beschlossen. Die neuen Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege gelten ab dem 01.12.2020.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär). Gültig seit 01.11.2019
Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS). Gültig seit 01.11.2019