Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - teilstationäre Pflege

  • Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 27.03.2023

    Qualitätsprüfungen - Corona-Pandemie

    Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 27. März 2023 in aktualisierter Fassung beschlossen.

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  • Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege. Gültig ab 01.02.2024

    Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Qualität

    Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden zum 13. Dezember 2023 geändert. Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführbarkeit der Behandlungspflege in Einrichtungen der Tagespflege ab. Grundlage für die Änderungen war ein Rechtsgutachten im Auftrag des Qualitätsausschuss Pflege. Die Änderungen sind am 1. Februar 2024 in Kraft getreten.

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  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Barrierefrei. Gültig seit 01.01.2022

    Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

    Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege sind zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.

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  • Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP). Gültig seit 01.01.2022

    Vereinbarungen zur Qualitätsdarstellung

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