Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - vollstationäre Pflege
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Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG). Gültig seit 01.03.2019
Die Anlagen 1 bis 4 enthalten die Regularien für die Umsetzung der Indikatoren durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen. Anlage 1 beschreibt das Indikatorenverfahren allgemein. Anlage 2 beschreibt die Indikatoren. Anlage 3 enthält das Erhebungsinstrument zur Indikatorenerfassung einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen (Anlage 3 wurde am 30. Juli 2019 redaktionell geändert). Anlage 4 beschreibt das Verfahren zur Datenaufbereitung und Übermittlung sowie die Stichprobenregelung, die für die Qualitätsprüfung relevant ist.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär). Gültig seit 01.11.2019
Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Die neuen Qualitätsprüfungen in der vollstationären Pflege
Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 10 Stück pro Kunde beschränkt. Die PDF-Fassung zum Download ist barrierearm.
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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS). Gültig seit 01.11.2019
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Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Die Richtlinien wurden vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. erarbeitet, am 23. September 2019 vom GKV-Spitzenverband beschlossen und am 21. Oktober 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Festlegungen zur Ankündigung von Regelprüfungen treten mit Beginn der Umsetzung der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege zum 1. November 2019 in Kraft. Die Regelungen zur Verlängerung des Prüfrhythmus werden ab dem 1. Januar 2021 wirksam.