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Zeitdruck für jeden einzelnen, vor allem wegen der relativ kurzen gesetzlichen Fristen zwischen der Antragstellung und der persön- lichen Begutachtung. Nur durch ein gutes Termin- und Zeitmanagement kann der [...] festgelegt, dass die Entscheidung der Pflege- kasse i.d.R. innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung den Versicherten mitge- teilt werden muss. Innerhalb dieser Frist hat die erforderliche Begutachtung