it und die Pflegestufe möglichst zeitnah getroffen werden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Antragstellern, deren Pflege- anträge nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bearbeitet werden, ein
Qualitätskontrolle des Medizinischen Dienstes notwendig ist, ist diese innerhalb von zwölf Wochen ab Antragstellung durch das Krankenhaus durchzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass eine zeitnahe Beauftragung
Qualitätskontrolle des Medizinischen Dienstes notwendig ist, ist diese innerhalb von zwölf Wochen ab Antragstellung durch das Krankenhaus durchzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass eine zeitnahe Beauftragung
nach § 51 Abs. 1 SGB V bei Versicherten mit einer teilwei- sen oder vollen Erwerbsminderung eine Antragstellung erwirken, die unter Umständen in einen Rentenantrag umgedeutet wird (§ 116 Abs. 2 SGB VI). V
Kriterien für die Begutachtung. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistun- gen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen [...] unmittelbar nach einem Akutereignis (z. B. Schlaganfall, Femurfraktur). Hier erfolgt in der Regel die Antragstellung bereits während der Krankenhausbehandlung, und die Patientin oder der Patient wird direkt aus
angemessen beschäftigt werden. Alle beteiligten Akteure in diesem Prozess, begonnen bei der Antragstellung über die Behandlung bis zur Wiederein- gliederung in den Betrieb, stehen in Kontakt zueinander
ärztlichen Bestätigung über die ausreichende und zweckmäßige Versorgung oder auf der Grundlage der Antragstellung auf Versorgung mit einem Medizinprodukt, das nicht im Hilfsmittelver- zeichnis gelistet ist (z
Die Leitung des Kindergartens und je eine pädagogische Fachkraft aus jeder Gruppe müssen bei Antragstellung die Sonderausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschul- alter“ des LandesSportBundes
unmittelbar nach einem Akutereignis (z. B. Schlaganfall, Femurfraktur). Hier erfolgt in der Regel die Antragstellung bereits während der Krankenhausbehandlung, und die Patientin oder der Patient wird direkt aus
unmittelbar nach einem Akutereignis (z. B. Schlaganfall, Femurfraktur). Hier erfolgt in der Regel die Antragstellung bereits während der Krankenhausbehandlung, und die Patientin oder der Patient wird direkt aus