Das Begutachtungsinstrument

Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Die Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Selbstständigkeit ist Maßstab für Pflegebedürftigkeit

Mit diesem Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein umfassendes Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Das Instrument stellt den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt.

Das Instrument erfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten werden umfassend betrachtet. Das Instrument stellt damit den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. In umfassender Weise werden die konkreten individuellen Problemlagen eines Menschen erfasst.

Begutachtung von sechs Lebensbereichen (Modulen) - Version Kreis

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Begutachtung von sechs Lebensbereichen (Modulen) - Version Halbkreis

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Dokumente zum Thema

  • Das neue Begutachtungsinstrument: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

    Fachinformation

    Die Broschüre erläutert ausführlich und anhand von Fallbeispielen das neue Begutachtungsinstrument mit dem ab 1. Januar 2017 der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Darüber hinaus werden auch Fragen zum Begutachtungsverfahren erläutert.

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  • Das neue Begutachtungsinstrument: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit (Kurzfassung)

    Fachinformation

    Kurzfassung der Fachinformation "Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit" auf 7 Seiten. Diese Version richtet sich vor allem an Ärzte und medizinisches Personal.

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  • Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. Dezember 2023

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    Die Begutachtungs-Richtlinien wurden um das Kapitel 3.4 „Begutachtungen bei Krisensituationen von nationaler und regionaler Tragweite“ ergänzt. Sie lösen die Richtlinien vom 29. September 2023 ab. Die Richtlinien stehen ausschließlich als Download zur Verfügung, da durch das Digitalisierungsgesetz in Kürze eine weitere Überarbeitung der Richtlinien notwendig werden kann.

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  • Übersicht über zentrale Änderungen in den Begutachtungs-Richtlinien

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Ihr Ansprechpartner

Bernhard Fleer

Bernhard Fleer

Teamleiter Pflegebegutachtung
Tel: +49 201 8327-168
E-Mail:

Letzte Änderung:

03.01.2022