Cannabinoide
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Begutachtungsanleitung zur sozialmedizinischen Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V
Durch das am 16. August 2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln aus Cannabis durch die GKV erweitert. Die Begutachtungsanleitung mit Stand 28.01.2020 berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen.
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Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V (im PDF-Format)
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Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V (im rtf-Format)
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Fragen und Antworten zur neuen Regelung zu Cannabinoiden in der GKV