Das Begutachtungsinstrument
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Die Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Dieser Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Teil der Pflegereform, die die große Koalition 2015 mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II auf den Weg gebracht hat.
Selbstständigkeit ist Maßstab für Pflegebedürftigkeit
Mit diesem Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein umfassendes Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Denn das Instrument stellt den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt.
Das Instrument erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten werden umfassend betrachtet. Das Instrument stellt damit den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. In umfassender Weise werden die konkreten individuellen Problemlagen eines Menschen erfasst.
Infografiken zum Thema
Dokumente zum Thema
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Das neue Begutachtungsinstrument: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
Die Broschüre erläutert ausführlich und anhand von Fallbeispielen das neue Begutachtungsinstrument mit dem ab 1. Januar 2017 der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Darüber hinaus werden auch Fragen zum Begutachtungsverfahren erläutert. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 10 Stück pro Kunde beschränkt.
Das neue Begutachtungsinstrument: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit (Kurzfassung)
Kurzfassung der Fachinformation "Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit" auf 7 Seiten. Diese Version richtet sich vor allem an Ärzte und medizinisches Personal.
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches - vom 15. April 2016 geändert durch Beschluss vom 31.03.2017
Die Richtlinien gelten für die Begutachtung von Personen, die ab dem 1.1.2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen oder auf Höherstufung stellen. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
Übersicht der Änderungen in den Begutachtungsrichtlinien Pflege, Fassung vom 31.03.2017
Die Änderungen erfolgten zur Anpassung an das PSG III und redaktionell zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung (Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches - vom 15. April 2016 geändert durch Beschluss vom 31.03.2017).