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Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung
Fast 3 Millionen Pflegebegutachtungen führte der Medizinische Dienst im Jahr 2023 durch.
Um eine bundesweit einheitliche und gerechte Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, müssen die Gutachter Vorgaben beachten. Die Gutachterinnen und Gutachter sind sich stets bewusst, dass ihre Empfehlung erhebliche Bedeutung für den Versicherten und seine Angehörigen hat. Es ist den Medizinischen Diensten daher ein großes Anliegen, die Begutachtung verständlich, respektvoll und individuell zu gestalten.
Seit 2014 erhalten zufällig ausgewählte Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Gutachterinnen und Gutachter sowie den Ablauf der Pflegebegutachtung bewerten können. Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch eine externe wissenschaftliche Stelle.
Dokumente zum Thema
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Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Dienstleistungs-Richtlinien – Die-RiLi)
Die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Pflege-Begutachtungsverfahren stellen verpflichtende, bundesweit einheitliche Verhaltensgrundsätze auf und erhöhen die Transparenz des Begutachtungsverfahrens für die Versicherten.