Expertenstandards nach § 113a SGB XI

Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Bislang gibt es zehn unabhängig von einer Beauftragung nach § 113a SGB XI durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelte Expertenstandards in der Pflege: zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zum Schmerzmanagement, zur Sturzprophylaxe, zur Förderung der Harnkontinenz, zur Versorgung chronischer Wunden, zum Ernährungsmanagement, zur Beziehungsgestaltung in der Pflege bei Menschen mit Demenz, zur Mundgesundheit und zur Förderung und Erhaltung der Hautintegrität.

Der Qualitätsausschuss Pflege ist für die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards nach § 113a SGB XI zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege zuständig. Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI wurde im März 2013 an das DNQP vergeben. Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei.

Der fachlich konsentierte Entwurf des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ wurde bis 2016 von einem Wissenschaftsteam der Universität Bremen im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI modellhaft implementiert. Die Erprobung ergab, dass der Expertenstandard praxistauglich ist und die Kosten für die Einführung gering sind. Eine Wirksamkeit konnte zunächst nicht nachgewiesen werden. Der Expertenstandard wird zur freiwilligen Umsetzung empfohlen.

Inzwischen liegt eine aktualisierte Fassung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ vor. Die Aktualisierung hat lediglich zu geringfügigen Änderungen am Expertenstandard geführt. Bis Ende 2023 führt das BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit eine wissenschaftliche Begleitforschung durch.  

Aus Sicht des Gesetzgebers hat sich die Regelung nach § 113a SGB XI zur Entwicklung von Expertenstandards im Auftrag der Selbstverwaltung nicht bewährt. Daher wurde diese Regelung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben. Die Selbstverwaltung kann nach dem Ende der Begleitforschung entscheiden, ob sie eine weitere Empfehlung zur freiwilligen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ abgibt.

Dokumente zum Thema

  • Expertenstandard nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

    Expertenstandards in der Pflege

    Aktualisierung 2020

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  • Ergebnisse der Literaturanalyse zur Aktualisierung des Entwurfs des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

    Expertenstandards in der Pflege

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  • Modellhafte Implementierung des Expertenstandard-Entwurfs „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

    Expertenstandards in der Pflege

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  • Expertenstandard nach § 113a SGB XI: Erhaltung und Förderung der Mobiltät in der Pflege

    Expertenstandards in der Pflege

    Abschlussbericht des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), 13. Juni 2014

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  • Anlagenband zu den Ergebnissen der Literaturanalyse zum Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität"

    Expertenstandards in der Pflege

    Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld, 20. September 2013

    Download PDF (4,09 MB)

  • Vereinbarung nach § 113a Abs. 2 Satz 2 SGB XI über die Verfahrensordnung zur Entwicklung von Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege vom 30. März 2009

    Expertenstandards in der Pflege

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Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
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Letzte Änderung:

19.07.2023