Feststellung des Rehabedarfs in der Pflegebegutachtung

Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, mit einem weiteren Anstieg muss in Zukunft gerechnet werden.

Auf vielen Ebenen werden deshalb Strategien entwickelt, um die damit verbundenen Herausforderungen erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang kommen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine besondere Bedeutung zu, da diese helfen können Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Der Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ ist seit Jahren in den Sozialgesetzbüchern verankert.

Ausgelöst wird eine Rehabilitation in der Regel im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt (Anschlussrehabilitation) oder durch die Verordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes. Ein dritter Zugang in die Rehabilitation kann sich aus der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes ergeben. So müssen die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste bei jeder Pflegebegutachtung prüfen, ob und in welchem Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind, um Pflegebedürftigkeit zu verhüten oder zu vermindern. Empfiehlt der Medizinische Dienst eine medizinische Rehabilitation gilt diese Empfehlung seit 2008 als Antrag nach § 14 SGB IX (bei Einwilligung des Versicherten).

Der Medizinische Dienst Bund fördert und unterstützt die Umsetzung dieser Aufgabe. Er wurde zum 1. Januar 2022 als Rechtsnachfolger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) errichtet. In den Jahren 2013/2014 koordinierte der MDS das breit angelegte wissenschaftliche Evaluationsprojekt „Reha XI – Erkennung rehabilitativer Bedarfe in der Pflegebegutachtung der MDK“. Die Ergebnisse des Projektes „Reha XI“ sind in einen optimierten Begutachtungsstandard (OBS) eingegangen, der seit 2015 flächendeckend angewendet wird und mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes II am 1. Januar 2016 im SGB XI (§ 18 Abs. 6) verankert wurde. Die Anwendung des OBS hat zu deutlichen Qualitätsverbesserungen im Begutachtungsablauf und zu einem kontinuierlichen Anstieg der Rehabilitationsempfehlungen geführt.

Zu weiteren Verbesserungen bei der Erkennung von Rehabilitationsbedarf hat auch die im Jahr 2017 erfolgte Einführung des erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des entsprechenden Begutachtungsinstruments mit seinem ressourcenorientierten Ansatz geführt. Das zeigen die Zahlen der bundesweiten Begutachtungsstatistik und Pflegeberichterstattung der Medizinischen Dienste. So verdoppelte sich beispielsweise die Zuweisungsempfehlung zur medizinischen Rehabilitation über alle Pflegebegutachtungen bei Anträgen auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung von 2,4 Prozent im Jahr 2015 (Einführung des OBS) auf 5 Prozent im Jahr 2019.

Am 1. März 2021 ist das Forschungsprojekt „REHA-Post – Der Zugangsweg ‚Pflegebegutachtung‘ zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation“ gestartet. Projektnehmer sind der Medizinischen Dienst Bund als Rechtsnachfolger des MDS sowie das Institut für Gesundheits-und Pflegewissenschaft und das Institut für Rehabilitationsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Das Projekt wird vom GKV-Spitzenverband als Modellvorhaben nach § 8 Absatz 3 SGB XI gefördert. Mit dem Forschungsprojekt werden die Prozesse, die beim Zugang zur Rehabilitation für pflegebedürftige Menschen eine Rolle spielen, analysiert und Ansätze für deren Optimierung identifiziert. Auf diese Weise soll ein weiterer Beitrag zur Stärkung des Grundsatzes „Reha vor und bei Pflege“ geleistet werden. Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt werden im Sommer 2022 veröffentlicht.

Dokumente zum Thema

  • Wirksamkeit und Nutzen von rehabilitativen Maßnahmen bei Pflegebedürftigen

    Gutachten / Nutzenbewertung

    Seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz spielen im Rahmen der Pflegebegutachtung (SGB XI) die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zu Maßnahmen der Rehabilitation eine besondere Rolle und sind von den Pflegekassen – bei Einverständnis des Versicherten – umzusetzen. Der MDS – der Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund – beauftragte in diesem Kontext das Kompetenz-Centrum Geriatrie (KCG) mit einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Analyse vorliegender Evidenz zu Wirksamkeit und Nutzen von rehabilitativen Maßnahmen bei Pflegebedürftigen.

    Download PDF (3,83 MB)

  • MDS-Expertengespräch am 8. Oktober 2014: Reha vor und bei Pflege – Ziele, Wege, Ergebnisse

    Veranstaltungsdokumentation

    Dokumentation einer Veranstaltung des MDS – dem Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund.

    Download PDF (3,10 MB)

  • "Nach dem Projekt ist vor dem Projekt": MDK leistet Beitrag zur Reha vor Pflege

    MDK Forum

    Artikel von Dr. Martina Koesterke, MDS, im MDK Forum 3-4/2014

    Download PDF (65 KB)

Link zum Thema

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Med. Katrin Breuninger

Dipl.-Med. Katrin Breuninger

Teamleiterin Rehabilitation
Tel: +49 201 8327-134
E-Mail:

Letzte Änderung:

03.01.2022