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Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante und stationäre Pflege überarbeitet

Die Richtlinien für die Prüfung der Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) wurden überarbeitet und sind am 4. Oktober 2016 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden. Die neue Fassung finden Sie ab sofort in unserem Internetangebot.

Hintergrund für die Überarbeitung der QPR ist das Pflegestärkungsgesetz II. Dieses sieht Änderungen in den Pflege-Qualitätsprüfungen vor, die nun in die QPR aufgenommen wurden.

Einige Neu-Regelungen der QPR wie z.B. die Abrechnungsprüfung bei ambulanten Pflegediensten gelten seit dem 15. Oktober 2016. Andere Regelungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Die neuen QPR finden Sie zum Download auf dieser Seite.